

Der Gemeinsame Kirchenausschuss (GKA) nimmt die Verantwortung für die Behandlung grundsätzlicher Aufgaben der Kirche wahr, solange die Synode nicht tagt. Ihm gehören die vier Mitglieder des Oberkirchenrates und fünf Mitglieder der Landessynode an. Der Bischof führt den Vorsitz, der stellvertretende Vorsitz liegt bei der Präsidentin der Synode, die Kraft Amtes Mitglied ist. Die weiteren vier synodalen Vertreter wurden von der Synode gewählt, davon sind zwei Theologen. Die nichttheologischen Synodalen stellen die kleinstmögliche Mehrheit aller synodalen Mitglieder des Gemeinsamen Kirchenausschusses.
Der GKA plant und betreibt unter Wahrung der Rechte der Synode notwendig werdende Veränderungen und bereitet entsprechende Beschlüsse vor. Er tagt einmal im Monat und entscheidet dabei unter anderem über die Besetzung von Pfarrstellen, insofern sie nicht durch Gemeindewahl zu besetzen sind, die Berufung der Kreispfarrer oder die Berufung von Arbeitsgruppen zur laufenden Bearbeitung von Aufgaben, die für das Leben der Kirche wichtig sind. Darüber hinaus obliegt dem GKA die Vorbereitung der Synodentagungen und die Beratung der Gesetzesentwürfe, die Gesetzgebung in Eilfällen oder die Bewilligung dringender Ausgaben unabhängig von den Vorgaben des Haushaltsplans.
Mitglieder
Jan Janssen (Vorsitz)
Bischof
Sabine Blütchen (stv. Vorsitzende)
Synodalpräsidentin
Pfr. Michael Braun
Kreispfarrer im Kirchenkreis Oldenburger Münsterland
Prof. Hans-Hermann Heuer
Hochschullehrer
Prof. Dr. Götz Strömsdörfer
Hochschullehrer
Pfr. Andreas Thibaut
Pfarrer in Eversten
Annette-Christine Lenk
Oberkirchenrätin, Dezernat I
Wolfram Friedrichs
Oberkirchenrat, Dezernat II
Detlef Mucks-Büker
Oberkirchenrat, Dezernat III
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