
Die Synode ist das oberste Organ der Kirche. Sie nimmt stellvertretend für die Gemeinden die geistliche und rechtliche Verantwortung für das Leben der Kirche wahr.
Die Synode besteht zu einem Drittel aus Pastorinnen Pastoren und zu zwei Dritteln aus anderen Gemeindegliedern. 54 Mitglieder (36 Kirchenälteste, 18 Pfarrerinnen und Pfarrer) werden von den Kreissynoden gewählt. Weitere sechs Synodale werden vom Oberkirchenrat berufen. Für jeden gewählten oder berufenen Synodalen ist ein Ersatzmitglied zu bestimmen, das im Falle zeitlicher oder dauernder Verhinderung für ihn eintritt.
Die Synode ist beauftragt, auf allen Gebieten des kirchlichen Lebens Entscheidungen zu fällen. Ihr steht die kirchliche Gesetzgebung zu. Die Amtszeit der Synode beträgt sechs Jahre.
Bei der ersten Versammlung hat jeder Synodale folgendes Gelöbnis abzulegen: "Ich gelobe vor Gott, mein Amt zu führen in der Bindung an Gottes Wort und treu dem Bekenntnis und den Ordnungen der Kirche." Die Ablegung des Gelöbnisses ist begründend für das Amt des Synodalen.
Die wesentliche Arbeit des Synodalen geschieht in den Ausschüssen. Verhandlungsgegenstände werden in der Regel in Ausschüssen vorberaten. Folgende sechs Ausschüsse wurden auf Vorschlag des Geschäftsausschusses von der 47. Synode gebildet:
Hinzu kommt der Kirchensteuerbeirat.
Die Präsidentin leitet die Synode. Für die Zeit, in der die Synode nicht tagt, ist der Gemeinsame Kirchenausschuss die ständige Vertretung.
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