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Oldenburg (epd). Die Geschäfte in Oldenburg müssen anders als geplant am Sonntag, den 13. September, geschlossen bleiben. Das Verwaltungsgericht Oldenburg habe am Donnerstag der Klage der Gewerkschaft ver.di gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt Oldenburg rechtgegeben, wie das Gericht mitteilte. Die Stadt hatte verkaufsoffene Sonntage am 13. September, sowie am 4. und 11. Oktober zugelassen. Dagegen hatte die Gewerkschaft geklagt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden. (Az.: 12 B 2287/20)

 

Die Stadt hatte den Angaben zufolge mit der Sonntagsöffnung die Verluste des Einzelhandels durch die Corona-Pandemie abmildern wollen. Das reichte den Richtern jedoch nicht: Die Begründung könne auch bundesweit und für jeden anderen Sonntag des Jahres gelten. Zu berücksichtigen sei auch, dass den Interessen des Einzelhandels durch die an Werktagen bestehende unbeschränkte Möglichkeit des Verkaufs in erheblichem Umfang Rechnung getragen werde.

 

Zwar sei es nach dem niedersächsischen Gesetz über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten möglich, aus besonderen Gründen eine Sonntagsöffnung zu erlauben. Doch dies sei in diesem Fall nach Ansicht des Gerichts nicht gegeben. Die höchstrichterliche Rechtsprechung fordere ein Mindestniveau des Sonntagsschutzes.