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Oldenburg/Laatzen (epd). Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat ihre Ermittlungen gegen den Schlachthof Laatzen eingestellt. Es habe der Verdacht bestanden, dass der Betrieb beim Schlachten von Schweinen gegen das Tierschutzgesetz verstößt, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

 

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Oldenburg habe im Auftrag der Staatsanwaltschaft mehr als 1.500 Filmsequenzen ausgewertet, hieß es. Das Videomaterial sei an unterschiedlichen Orten innerhalb des Schlachthofs entstanden und zusammen mit der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft übersandt worden.

 

Einen Teil des Bildmaterials habe jedoch wegen seiner schlechten Qualität nicht ausgewertet werden können, hieß es weiter. Außerdem sei auf rund 1.000 Videos kein Kontakt von Menschen zu Tieren zu erkennen. Strafbare Verstöße ließen sich dem Gutachten zufolge nicht feststellen.

 

Allerdings bleibe der Verdacht von Ordnungswidrigkeiten bestehen. Die Mitarbeiter des Schlachthofes hätten möglicherweise sogenannte Treibhilfen unsachgemäß eingesetzt. Ob in diesen Fällen ein Bußgeld verhängt wird, prüfe das zuständige Veterinäramt.