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Hannover (epd). Trotz der von Sonntag an geltenden weitgehenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind in Niedersachsen Beerdigungen mit Trauergästen weiter möglich. Die Möglichkeit an den Trauerfeiern teilzunehmen gelte weiter, sagte die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs im Land, Claudia Schröder am Freitag in Hannover. An den Regelungen zur Religionsausübung in der Corona-Verordnung habe sich nichts geändert. Laut der Verordnung sind auch Gottesdienste unter Einhaltung von Hygienekonzepten möglich.

 

Standesamtliche und kirchliche Hochzeiten sind laut Regierungssprecherin Anke Pörksen trotz der zunächst bis zum Monatsende geltenden Einschränkungen ebenfalls nicht verboten. Allerdings sollten die Menschen aktuell darauf verzichten, wenn nicht dringende Gründe für eine schnelle Hochzeit vorlägen. «Wir bitten alle, wenn irgend möglich, von einer Hochzeit abzusehen», sagte Pörksen. Gefeiert werden dürfe nach den Regeln ohnehin nur mit einer weiteren Person.

 

Die von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktreduzierungen erlauben private Zusammenkünfte nur mit einem Hausstand und einer weiteren Person. Ausnahmen gelten Schröder zufolge etwa für Menschen, die aufgrund einer Behinderung und Pflegebedürftigkeit auf Begleiter angewiesen sind sowie im Umgangsrecht getrennt lebender Eltern mit ihren Kindern. Es gelte, die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, betonte Schröder. Dies sei mit Blick auf das weiterhin hohe Infektionsgeschehen nötig. Niedersachsen registrierte am Freitag Schröder zufolge 1.762 Neuinfektionen und eine Sieben-Tages-Inzidenz von 98,1 auf 100.000 Einwohner. 45 Menschen sind seit Donnerstag mit dem Corona-Virus verstorben.

 

Bei einer Inzidenz von 200 und mehr können auch in Niedersachsen Landkreise den Bewegungsradius der Bürger einschränken. Diese dürfen sich dann ohne triftige Gründe nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Anders als von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in einer Pressekonferenz erläutert, gelte dabei in Niedersachen die Wohnung und nicht der gesamte Ort als Bezugspunkt, erläuterte Pörksen. Es solle vermieden werden, dass Menschen aus Landkreisen mit hohen Inzidenzen in Nachbarkreise fahren. «Und wir möchten es auch nicht, dass, wenn hohe Inzidenzen herrschen, die Menschen dann in den Harz zum Rodeln fahren.» Die Landkreise haben Schröder zufolge aber einen Ermessensspielraum, etwa wenn eine Lebensmittelversorgung innerhalb des Radius nicht möglich sei.