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Kollegialorgan und Behörde zugleich

Der Begriff „Oberkirchenrat“ besitzt eine mehrfache Bedeutung. Er bezeichnet zunächst das Kollegialorgan, das vom Bischof oder der Bischöfin geleitet wird. Die weiteren Mitglieder des Oberkirchenrats führen den Titel „Oberkirchenrat“ oder „Oberkirchenrätin“. Die Synodalen der oldenburgischen Kirche haben auf ihrer 1. außerordentlichen Tagung der 49. Synode am Samstag, 18. Februar 2023, zwei weitere nebenamtliche nichttheologische Mitglieder des Oberkirchenrates für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Das Kollegium „Oberkirchenrat“ wiederum leitet die Behörde „Oberkirchenrat“, die die Rechtsaufsicht über die Kirchenkreise und Kirchengemeinden wahrnimmt.

Außerdem werden bestimmte, für die oldenburgische Kirche zentrale Aufgaben in der Behörde Oberkirchenrat wahrgenommen. Dazu gehören unter anderem das Landesjugendpfarramt, die Religionspädagogik, die Gleichstellungsarbeit, die Frauen- und Männerarbeit, die vielfältigen Arbeitsbereiche mit Kindern in der Kirche, der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt, die Kirchenmusik, der große Bereich der Aus- und Fortbildung und nicht zuletzt auch die Mitarbeitendenvertretung.

Unter dem Dach des Oberkirchenrats befinden sich auch die Landesverbände der Christlichen Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) und des Christlichen Vereins Junger Menschen (CVJM).

Darüber hinaus unterhält der Oberkirchenrat ein Archiv.

Auch das Dienstgebäude des Kollegiums und der Behörde wird „Oberkirchenrat“ genannt. Es befindet sich am Philosophenweg 1 in Oldenburg.

Kollegium

Der Oberkirchenrat wird vom Bischof geleitet. Die weiteren drei Mitglieder des Oberkirchenrats leiten jeweils ein Dezernat.

Referate

Im Auftrag des Oberkirchenrats nehmen Referate zentrale Aufgaben innerhalb der oldenburgischen Kirche wahr.

Aufsicht

Die Aufsicht der oldenburgischen Kirche unterstützt und überprüft die Arbeit der zugehörigen Kirchengemeinden und Kirchenkreise.

Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt der oldenburgischen Kirche prüft die Kassenführung aller zugehörigen Kirchengemeinden und Einrichtungen.

Pfarrdienst

Von der Stellenbesetzung bis zur Gesundheitsförderung: Informationen zum Pfarrdienst in der oldenburgischen Kirche.

Pfarrervertretung

Die Pfarrvertretung meldet sich bei allen Themen zu Wort, die die Pfarrer*innen der oldenburgischen Kirche betreffen.

Mitarbeitervertretung

In der oldenburgischen Kirche gibt es insgesamt zehn Mitarbeitendenvertretungen, die die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den jeweiligen Dienststellenleiter*innen vertreten. …