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Häufige Fragen zum Kircheneintritt

Fragen?

An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die Kirche eintreten will?

Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Hier finden Sie ein Online-Verzeichnis aller Kirchengemeinden der oldenburgischen Kirche. 

Der Wiedereintritt wird in einzelnen Landeskirchen zusätzlich durch besondere Wiedereintrittsstellen ermöglicht. In der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg finden Sie Wiedereintrittsstellen in Oldenburg, in Bad Zwischenahn und auf Wangerooge. 

Werde ich noch einmal getauft? 

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben. 

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennenlernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt. 

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung in Ihrem Leben. 

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden. 

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium Ihrer Kirchengemeinde – dem Gemeindekirchenrat – teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen. Lesen Sie mehr unter: "Die" zehn AnGebote der Kirche

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabeihaben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten des Kirchenaustritts (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt. 

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos. 

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 899,99 Euro für Ledige, 1.703,99 Euro für Verheiratete und 2.258,99 Euro für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 Euro brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 Euro Kirchensteuer monatlich. 
Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. 
Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer. 

Weitere Informationen gibt es im Internet auf den Seiten www.evangelisch.info und www.evangelisch-das-ganze-leben.de.

Sind Sie noch unsicher?

Wir nennen Ihnen zwölf gute Gründe, in der Kirche zu sein:

  1. Im christlichen Glauben bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die Menschen sich nicht selber sagen können. Daraus ergeben sich Maßstäbe für ein verantwortungsbewusstes Leben.
  2. In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.
  3. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod. Das stärkt auf geheimnisvolle Weise.
  4. In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.
  5. Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.
  6. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.
  7. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
  8. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst genommen und angenommen.
  9. In Krankenhäusern und vielfältigen anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschliches Klima.
  10. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.
  11. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.
  12. Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auch die weltweite christliche Gemeinschaft. Dazu kann jede und jeder beitragen.