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Von den eingangs erwähnten 78 Millionen Euro Kirchensteuern werden sämtliche kirchliche Aufgaben bezahlt. Mehr als die Hälfte des Geldes fließt in die Gemeindearbeit und somit auch in die Bezahlung der Mitarbeitenden sowie der Pfarrerinnen und Pfarrer. Aber auch die Diakonie, die Kindertagesstätten oder die Jugendarbeit werden mit diesem Geld finanziert. Die genaue Aufschlüsselung über die prozentuale Verteilung der Kirchensteuer finden Sie in dieser Broschüre.

In Niedersachsen beträgt die Kirchensteuer neun Prozent der zu zahlenden Lohn- und Einkommenssteuer. Das bedeutet etwa für eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro eine Kirchensteuer von 8,20 Euro pro Monat. Dieses Geld lässt sich übrigens im Lohnsteuer-Jahresausgleich steuermindernd geltend machen. Geringverdienende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze sowie Arbeitslose zahlen nichts.

Dass in Deutschland einerseits Kirche und Staat getrennt sind, der Staat gleichzeitig aber die Kirchensteuer einzieht, sorgt immer wieder für Irritationen. Dabei hat dies einen ganz praktischen Hintergrund: Lohn- und Gehaltsveränderungen und familiäre Veränderungen haben Auswirkungen auf die Höhe der Lohn- und Einkommenssteuer und somit auch auf die Kirchensteuer.

Der Staat hat dies alles im Blick. Müsste er jede Veränderung erst an die Kirche melden, hätte das Verzögerungen und einen hohen bürokratischen Aufwand zur Folge. Diesen „Service“ lässt sich der Staat durchaus etwas kosten: Vier Prozent der Kirchensteuereinnahmen führt die oldenburgische Kirche an den Staat ab.

Mehr Informationen zum Thema „Kirche und Finanzen“ gibt es im Bereich Häufige Fragen (hier Link auf die Unterseite Häufige Fragen) und auf der Website www.kirchenfinanzen.de der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Was genau sind Staatsleistungen?

Im Zuge der Säkularisierung sind insbesondere im 19. Jahrhundert viele kirchliche Güter enteignet worden. Sie sind überwiegend noch heute Eigentum des Staates. Die damaligen Landesherren übernahmen im Gegenzug die Verpflichtung, die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer sicherzustellen. So entstanden in früherer Zeit die Staatsleistungen, zu denen der Staat bis heute verpflichtet ist. Diese Zahlungen sind damit keine staatliche Subvention der Kirche, sondern Rechtsverpflichtungen des Staates. Doch der Anteil der Staatsleistungen an der Finanzierung kirchlicher Arbeit ist gering: Er liegt für die oldenburgische Kirche bei knapp vier Prozent.

In regelmäßigen Abständen wird von Kritikerinnen und Kritikern gefordert, die Staatsleistungen etwa durch eine Einmalzahlung zu beenden. Tatsächlich sieht das Grundgesetz eine Ablösung der Staatsleistungen vor, die bislang nicht umgesetzt worden ist. 2009 beispielsweise gab es eine Anfrage an den Deutschen Bundestag, wann die Bundesregierung beabsichtige, den seit 1919 bzw. 1949 bestehenden Verfassungsauftrag (…) zu erfüllen, demzufolge der Bund Grundsätze aufzustellen hat, die es den Ländern ermöglichen, ihre Verpflichtung aus Artikel 140 GG i. V. m. Artikel 138 WRV zu erfüllen.

Die Bundesregierung teilte darauf u. a. mit, in den neueren Kirchenverträgen der Länder seien die Staatsleistungen einvernehmlich neu und in vereinfachter Form geregelt worden. Insoweit werde für den Bundesgesetzgeber kein Handlungsbedarf gesehen. Da die finanziellen und volkswirtschaftlichen Schwierigkeiten einer Ablösung nicht zu unterschätzen seien, hätten die Länder die Zahlung einer Geldrente stets vorgezogen.

Rechtsgrundlage für die aktuellen Staatsleistungen an die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sind Art. 16 des Loccumer Vertrages sowie § 9 der Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Staatsleistungen ist die Besoldung der Landesbeamten der Besoldungsgruppe A2c2 (Eingangsgruppe des höheren Dienstes). Eine Veränderung der Höhe der Staatsleistungen ist somit an die Veränderung der Besoldungshöhe gekoppelt.

Warum soll ich Kirchensteuer zahlen?

Gute und planbare kirchliche Arbeit braucht eine solide finanzielle Grundlage. Diese gewährleistet die Kirchensteuer. Außerdem stellt sie die Unabhängigkeit der Kirche sicher. Und: Die Kirchensteuer ist gerecht. Denn alle zahlen den gleichen prozentualen Anteil von ihrem Einkommen. Übrigens kann die Kirchensteuer im Folgejahr als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wie hoch ist meine Kirchensteuer?

In Niedersachsen beträgt sie neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer. Das bedeutet etwa für eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro eine Kirchensteuer von 8,20 Euro pro Monat.

Beginnt die Kirchensteuer mit der Konfirmation?

Nein, denn die Kirche ist eine Solidargemeinschaft. Nur wer ein Einkommen hat, zahlt auch Kirchensteuer, da sich die Kirchensteuer nach der Höhe der Lohn- und Einkommenssteuer richtet. Geringverdienende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze sowie Arbeitslose zahlen nichts.

Wieso muss ich auch noch Ortskirchgeld zahlen?

Die Einnahmen des Ortskirchgelds (die meisten Kirchengemeinden bitten inzwischen allerdings um eine freiwillige Kirchgeldspende) fließen nicht in den allgemeinen Haushalt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, wie es bei der Kirchensteuer der Fall ist. Vielmehr kommt dieses Geld direkt der örtlichen Kirchengemeinde und ihren Mitgliedern zugute.

Das Ortskirchgeld oder die Ortskirchensteuer ist eine zusätzliche Kirchensteuer, die von den Kirchengemeinden selbst erhoben wird. Es wird entweder als festes Kirchgeld mit Beträgen zwischen drei und sechs Euro erhoben oder nach einer einkommensabhängigen Staffelung, bei der die Beiträge zwischen drei und 30 Euro liegen.

Ein verpflichtendes Ortskirchgeld gibt es in der oldenburgischen Kirche nur noch in wenigen Gemeinden.
Stattdessen bitten die meisten Kirchgemeinden in Form des freiwilligen Kirchgeldbriefes um eine Spende. Oft ist diese Bitte an ein konkretes Projekt gebunden – die Spenderinnen und Spender wissen also genau, welche Idee sie unterstützen.

Wieso braucht „die Kirche“ eigentlich zusätzliche Spenden?

Vielleicht werden Sie sich das beim Blick auf die Kirchenfinanzen fragen. Die Antwort darauf ist ziemlich einfach: Durch die sinkenden Mitgliederzahlen und die damit langfristig auch sinkenden Kirchensteuereinnahmen kann die lebendige Gemeindearbeit in ihrer Vielfalt ohne Spenden nicht mehr finanziert werden.

„Kirche“ braucht Spenden, damit um Beispiel Konfirmandinnen und Konfirmanden auf Freizeiten Gemeinschaft und Zusammenhalt erleben können und Kinder im Chor jenes Glücksgefühl erfahren, das die Musik auslöst. Sie braucht Spenden, um Orgeln wieder in ihrem ursprünglichen vollen Klang ertönen zu lassen, um Ehrenamtliche zu „Seniorenhelfern“ auszubilden, um Familien eine Stütze zu sein – kurz und gut: um Gottes Liebe und seinen Segen überall und in den kleinsten Winkeln unseres Lebens sichtbar und spürbar zu machen.

Deshalb erbitten die Kirchengemeinden in Form von Spendenbriefen („freiwilliger Kirchgeldbrief“) und Kollekten, auf Basaren und Gemeindefesten, im Rahmen von Förderkreisen und bei vielen weiteren Aktionen die finanzielle Unterstützung der Gemeindeglieder und anderer Spenderinnen und Spender.

Mit der Kirchensteuer, Ihrem regelmäßigen Beitrag, können wir verbindlich planen und so verlässliche Partnerin beispielsweise in vielen seelsorglichen und sozialen Belangen sein. Mit Ihren zusätzlichen Gaben in Form von Spenden können wir gemeinsam mit Ihnen die Herzensprojekte unserer Kirche umsetzen. Nur dank aller Unterstützerinnen und Unterstützer, ob Kirchenmitglied oder nicht, ist Kirche weiterhin ein besonderer Ort für alle.

Wieso spricht man von kirchlichen Kindertagesstätten? Werden die nicht überwiegend vom Staat bezahlt?

Gesellschaftliche Aufgaben sollen nach Möglichkeit nicht vom Staat, sondern von anderen gesellschaftlichen Gruppen übernommen werden. Dieses „Subsidiaritätsprinzip“ steht in der Verfassung und wird häufig bei Kitas eingesetzt: Kirchliche und andere Träger betreiben Kindergärten und bekommen dafür einen Zuschuss vom Staat, weil die Kita-Betreuung eine staatliche Aufgabe ist. Dennoch lässt sich auch die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ihre gut 10.000 Kita-Plätze in mehr als 120 kirchlichen Kitas einiges kosten: Sie finanziert die Kinderbetreuung jedes Jahr mit 5,35 Millionen Euro. Übrigens werden in den Kitas der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg längst nicht nur Kinder christlichen Glaubens betreut.

Warum muss ich Kirchensteuer zahlen, obwohl ich nicht Mitglied der Kirche bin?

Sind Sie verheiratet und sind beide Ehepartner über das Ehegattensplitting in der Steuererklärung gemeinsam veranlagt, kommt in diesem Fall das „besondere Kirchgeld“ zum Tragen. Auch hier werden – wie bei der normalen Kirchensteuer – Freibeträge etwa für Kinder berücksichtigt. Liegt das gemeinsam zu versteuernde Einkommen unter 30.000 Euro, entfällt das Kirchgeld. Bei getrennter Veranlagung in der Steuer wird ausschließlich das Einkommen jenes Ehepartners für die Kirchensteuer zugrunde gelegt, der Mitglied in der Kirche ist.

Warum zieht der Staat die Kirchensteuer ein?

In Deutschland gibt es eine grundgesetzlich verankerte Trennung zwischen Kirche und Staat. Dennoch zieht der Staat die Kirchensteuer ein. Dies hat einen ganz praktischen Hintergrund: Für die Kirche ist es verwaltungstechnisch viel einfacher, die Kirchensteuer direkt mit der Lohn- und Einkommenssteuer einziehen zu lassen. Lohn- und Gehaltsveränderungen oder familiäre Veränderungen haben Auswirkungen auf die Höhe der Lohn- und Einkommenssteuer und somit auch auf die Kirchensteuer. Der Staat hat dies alles im Blick. Diesen „Service“ lässt sich der Staat durchaus bezahlen: Zwischen zwei und vier Prozent der Kirchensteuereinnahmen führt die Kirche an den Staat ab.

Wer kontrolliert die Kirchenfinanzen?

Auch für kirchliche Belange gibt es Rechnungsprüfungsämter. Die Entscheidung über die Verwendung der finanziellen Mittel treffen Gremien wie die Synoden oder Gemeindekirchenräte. Sie sind gewählt und somit demokratisch legitimiert. Die Kontrolle über die Haushaltsführung und -rechnung wird auf allen Ebenen der Kirche durch eigenständige und unabhängige Rechnungsprüfungseinrichtungen wahrgenommen. Dadurch wird eine objektive und wirksame Rechnungsprüfung gewährleistet.

Und was genau macht der Kirchensteuerbeirat?

Der Oberkirchenrat verwaltet die Kirchensteuern nur treuhänderisch für die Kirchengemeinden. Er ist per Gesetz verpflichtet, die Kirchensteuern so an die Gemeinden zu verteilen, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Der Finanzausschuss der Synode und der Oberkirchenrat entwickeln für jedes Jahr einen Finanzplan, der alle Positionen kirchlicher Arbeit umfasst – von den Gehältern der Pfarrerinnen und Pfarrer bis hin zu den Zuschüssen an das Diakonische Werk und den Büromaterialien im Oberkirchenrat. Die beiden Gremien berechnen auch die Gesamtsumme, die an die 107 Kirchengemeinden fließen soll. Letztendlich beschließt der Kirchensteuerbeirat auf Grundlage der Vorschläge des Oberkirchenrates, wie die Gelder an die Kirchengemeinden verteilt werden.

Mehr erfahren? Lesen Sie das Interview mit dem Vorsitzenden des Kirchensteuerbeirates.