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Hannover (epd). Die von der Landesregierung angekündigten Lockerungen der Kontaktbeschränkungen mit Blick auf Kleinkinder reichen nach Ansicht der Diakonie in Niedersachsen und der Grünen im Landtag noch nicht aus. Ausnahmen von der generellen Kontaktbeschränkung, nach der sich jeder Haushalt nur mit einer zusätzlichen Person treffen darf, sollten für Kinder bis zur Einschulung möglich sein, forderte Diakonie-Vorstandssprecher Hans-Joachim Lenke am Montag in Hannover.

 

«So können zum Beispiel zwei Haushalte die Betreuung der jeweiligen Kinder gemeinsam sicherstellen. Es sollte sich dabei möglichst um einen festen, nicht wechselnden Haushalt handeln.»

 

Die Niedersächsische Landesregierung hatte zuvor mitgeteilt, dass sie bei den Kontaktbeschränkungen im Hinblick auf Babys und Kinder bis einschließlich drei Jahren die strikte Regel aufweichen wolle. Kinder unter drei Jahren würden demnach nicht mitgezählt. Sie dürfen jetzt bei Treffen einer Betreuungsperson, etwa eines Elternteils, dabei sein. Eine Mutter oder ein Vater mit Baby darf also zum Beispiel die Großeltern besuchen oder sich mit einem weiteren Elternteil mit Baby treffen.

 

Lenke sagte: «Sicher ist es notwendig, in diesen Zeiten mit hohen Infektionszahlen die Kontakte soweit wie möglich einzuschränken.» Die derzeitigen Einschränkungen träfen allerdings die Kinder sehr hart.

 

Die Grünen im Landtag forderten, dass Geschwisterkinder im Alter bis 12 Jahren von der Ein-Personen-Regelung ausgenommen werden müssten. Sie warfen der Landesregierung Planlosigkeit vor. «Drei Tage lang wehrt sie die Argumente von Verbänden, Initiativen und aller vier Landtagsfraktionen ab, doch bitte Kinder von der strikten Einschränkung bei Privatbesuchen auf eine Person auszunehmen», sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Julia Willie-Hamburg. «Und dann kommt am Sonntag direkt nach Inkrafttreten der Corona-Verordnung die Korrektur.»

 

Der Niedersächsische Landkreistag nannte den neuen Beschluss des Landes in der Sache richtig. Er kritisierte jedoch ebenfalls das Verfahren. Es sei nicht akzeptabel, wenn die Staatskanzlei noch am Tag des Inkrafttretens der neuen Regelung medial die nächste Änderung ankündige, ohne die Gesundheitsämter zu informieren, sagte Geschäftsführer Hubert Meyer. «Gerade weil sich das Recht für die Bürger ständig ändert, muss es ein Mindestmaß an Verlässlichkeit geben.»