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Kirchenaustritt

Selbstverständlich ist es möglich, den christlichen Glauben auch ohne die Amtskirche zu praktizieren. Theoretisch zumindest. Denn Glauben bedeutet, Gemeinschaft leben, bedeutet Solidarität mit Schwächeren, bedeutet: gesellschaftlich Verantwortung übernehmen.

Durchschnittlich knapp 300 Euro Kirchensteuern im Jahr zahlt jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer. Die individuelle Summe berechnet sich nach dem sogenannten Kirchensteuerhebesatz. Er beträgt in Niedersachsen wie in den meisten Bundesländern neun Prozent von der zu zahlenden Einkommenssteuer. Mit diesem Geld kann die evangelische Kirche viele Projekte initiieren und unterstützen und sorgt auf diese Weise für den entscheidenden Unterschied: bei den Menschen.

Sie bestreitet damit unter anderem die Gemeindearbeit wie die seelsorgerisch tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer, leistet umfassende diakonische Arbeit, unterstützt die kirchlichen Kitas, finanziert die Kinder- und Jugendgruppen oder auch die Kirchenmusik. Sie kümmert sich um den Erhalt kulturell wertvoller Gebäude und begleitet die Menschen von der Geburt bis zum Tod. Und das bedeutet: Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat weder Anspruch auf eine kirchliche Hochzeit noch auf ein Begräbnis durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer.

Auch die Mitwirkung in den Gemeinden ist erschwert, den Orten also, an denen Engagement unmittelbar Erfolge zeigt – sei es in der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren, bei der Flüchtlingshilfe, in Jugendgruppen oder anderen wichtigen Angeboten.

Kirchenaustritt – so geht’s

Kirchenaustritt – so geht’s

Um aus der Kirche auszutreten, ist in Niedersachsen ein persönlicher Termin bei einem Standesamt oder Notar oder Notarin notwendig. Mitzubringen sind entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung; Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch vorlegen. Die Bearbeitung des Antrags kostet derzeit 30 Euro.

Zurück zur Kirche: (Wieder-)Eintritt

Zurück zur Kirche: (Wieder-)Eintritt

Wer mit etwas Abstand oder aufgrund neuer Erfahrungen mit der Kirche erneut eintreten möchte oder von einer anderen Konfession übertreten will, ist der evangelischen Kirche herzlich willkommen. Die (Wieder-)Aufnahme ist in jeder Kirchengemeinde möglich. Zum Termin mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin sind Taufurkunde, Austrittsbescheinigung und der Personalausweis mitzubringen.

Weitere Informationen

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