Oldenburg (epd). Nach Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bekommt ein Ehepaar aus dem Ammerland, das durch eine Phishing-E-Mail betrogen wurde, den entstandenen Schaden nicht von seiner Bank erstattet. Die Eheleute hatten die Summe in Höhe von 41.000 Euro von der kontoführenden Bank zurückverlangt, wie das Gericht am Freitag in Oldenburg mitteilte.
Die Ehefrau hatte den Angaben zufolge im Jahr 2021 eine E-Mail erhalten, die scheinbar von ihrem Bankinstitut stammte. Darin sei sie aufgefordert worden, binnen zwei Tagen ihre Push-TAN-Registrierung zu aktualisieren, hieß es. Sie habe auf den Link geklickt, der zu einer gefälschten Website führte. Dort habe sie Geburtsdatum und die Nummer der EC-Karte eingegeben. Laut Gericht ist davon auszugehen, dass sie zudem ihren Anmeldenamen und ihre PIN eingegeben hat. Damit habe die Klägerin grob fahrlässig gehandelt, hieß es.
Am nächsten Tag bemerkte die Klägerin, dass durch zwei Echtzeit-Überweisungen insgesamt knapp 41.000 Euro von ihrem Gemeinschaftskonto auf ein Konto in Estland transferiert worden waren. Die Täter sind unbekannt.
Dem Gericht zufolge hätten sich der Klägerin aus mehreren Gründen Zweifel an der Seriosität der E-Mail aufdrängen müssen. So seien die Kläger etwa nicht namentlich angesprochen worden, sondern mit «Sehr geehrter Kunde». Zudem habe die E-Mail mehrere Rechtschreibfehler enthalten.
Grundsätzlich sieht das Gesetz den Angaben zufolge bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen eine Erstattungspflicht der Bank vor. Die Kläger hatten sich darauf berufen, die entsprechenden Zahlungsvorgänge nicht autorisiert zu haben. Das sieht das Gericht anders. Das Urteil ist rechtskräftig.