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Der Osnabrücker Bischof Dominicus will den von seinem Vorgänger initiierten Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt beibehalten und weiterentwickeln. Stellen wurden verstetigt. Eine neue Arbeitsgruppe befasst sich mit Erinnerungskultur.

 

Osnabrück (epd). Das Bistum Osnabrück hat seinen Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch per Gesetz festgeschrieben. «Wir haben die Schutzordnung aktualisiert und als Satzung des Bistums im Amtsblatt veröffentlicht», sagte Bischof Dominicus Meier am Donnerstag während der Vorstellung neuer Elemente des Schutzprozesses. Dadurch habe sie wie ein Gesetz einen rechtsverbindlichen Charakter und könne nur durch Beschlüsse der beteiligten Gremien verändert werden. Die Bistumsleitung und die unabhängige Monitoringgruppe, die den Schutzprozess steuert und kontrolliert, machten damit deutlich, «dass wir diesen Schutzprozess wollen».

Der Bischof sicherte zudem den Betroffenenvertretern seine Bereitschaft zu, weiterhin eng mit ihnen zusammenzuarbeiten. «Ich habe mich als Bischof eingereiht in diesen gemeinsamen Lernprozess.» Er wolle alles dafür tun, dass der Schutzprozess auch künftig seine Wirkung entfalten könne.

Die Sprecherin der mehrheitlich mit externen Fachleuten besetzten Monitoringgruppe, Barbara Havliza, betonte, ähnlich wie in der Politik könne eine neue Regierung ein Gesetz auch wieder abschaffen. «Aber das wäre nicht besonders klug und ich kann mir keinen Bischof vorstellen, der diesen Schutzprozess abschaffen würde», sagte die ehemalige niedersächsische Justizministerin. Allerdings könne und sollte die Satzung stetig in Abstimmung mit den Gremien aktualisiert werden. So sei etwa gerade eine Arbeitsgruppe Erinnerungskultur neu geschaffen worden und habe ihre Arbeit aufgenommen.

Die in den vergangenen Jahren geschaffenen Stellen der unabhängigen Beauftragten für den Schutzprozess und der Ombudsperon als Interessenvertretung für die Betroffenen seien nun ebenso dauerhaft festgeschrieben, erläuterte Havliza. Sie hätten zudem eine Assistenzkraft erhalten. Die neue Beauftragte Anna Mühlhöfer habe zum 1. Oktober ihre Arbeit aufgenommen. Alle drei hätten ihre Büros nun bewusst in räumlicher Entfernung von der Bistumsverwaltung.

Der Generalvikar Ulrich Beckwermert unterstrich, dass es bei der Verstetigung des Schutzprozesses vor allem um eine Haltungsänderung gehe. «Wir wollen deutlich machen, dass die Aufarbeitung von Missbrauch wesentlich zum Leben im Bistum Osnabrück dazugehört.» Wer das anders beurteile, werde «auf massiven Widerstand» stoßen.

Max Ciolek und Ilona Düing vom Betroffenenrat Nord für die Bistümer Osnabrück, Hildesheim und Hamburg lobten die feste Verankerung des Schutzprozesses und die neue Arbeitsgruppe Erinnerungskultur, in der sie mitarbeiten. Auch die Bereitschaft, den Schutzprozess bei Bedarf zu verändern, und das Bekenntnis zu einer neuen Haltung «erfüllen uns mit großer Freude», sagte Ciolek. Beide bescheinigten dem Bistum Osnabrück, dass es im Vergleich zu vielen anderen die Aufarbeitung schon gut vorangebracht habe. Sie freuten sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit. «Aber wir werden auch unbequem sein.»