Sterbebegleitung ist mittlerweile ein verpflichtender Anteil der Pflege, auch in stationären Einrichtungen. Doch obwohl ein neues Gesetz Ende 2015 dafür wichtige Grundlagen geschaffen hat, ist noch immer viel zu tun, um den Heimalltag zu verbessern.
Bremen (epd). Trotz gesetzlicher Fortschritte gibt es bei der Versorgung sterbender Menschen in vielen deutschen Pflegeheimen in der Praxis immer noch große Probleme. Das sei unter anderem auf eine zu knappe Personaldecke und unzureichendes Wissen bei den Pflegekräften zurückzuführen, hieß es am Montag bei einer Experten-Tagung in Bremen. Besonders problematisch seien unnötige Krankenhauseinweisungen, die das Sterberisiko von Heimbewohnern noch erhöhten, warnte Pflegewissenschaftlerin Christel Bienstein. Die nordrhein-westfälische Expertin ist auch Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflege.
Im November 2015 hat der Bundestag ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung verabschiedet. In vielen Einrichtungen fehlt Bienstein zufolge aber qualifiziertes Personal, um auch in der Praxis Fortschritte zu machen. So müsse das pflegerisch-medizinische Wissen in den Heimen verbessert werden. Um Sterbende angemessen begleiten zu können, seien ethische Fallbesprechungen und koordinierende Gremien hilfreich, sagte Sabine Löther von der Bremer Heimstiftung.
Klar wurde während des ersten Bremer Fachtages Hospiz aber auch: Dafür notwendige Fortbildungen kommen meist schon deshalb nicht zustande, weil Kolleginnen und Kollegen aufgrund der Personalnot nicht freigestellt werden können. Weitere Probleme bei einer besseren Versorgung sterbenskranker Menschen in Pflegeheimen sind Löther zufolge eine mangelnde allgemein- und fachärztliche Begleitung und eine oft schwierige Zusammenarbeit mit Krankenhäusern. Um diese Punkte zu verbessern, «gibt es noch viel zu tun».
Zu Beginn des Fachtages hatte Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit im Bemühen um eine palliative Versorgung betont: «Sterbebegleitung ist mittlerweile ein verpflichtender Anteil der Pflege, die durch externe Hospiz- und Palliativdienste ergänzt werden kann.»
Laut Gesetz soll es auch eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase geben. Dabei müssten die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen nachgefragt und beachtet werden, sagte Klaus Vosteen, Experte für Sozialrecht in Pflegeberufen. Das könne bedeuten, bestimmte Schritte nicht mehr einzuleiten. «Wenn der Notarzt gerufen wird, wird eine Maschinerie in Gang gesetzt», warnte auch er vor unnötigen Krankenhausaufenthalten.
Laut AOK-Palliativwegweiser gibt es bundesweit neben 238 stationären Hospizen und mehr als 600 Palliativstationen in Kliniken etwa 1.000 Hospizdienste. Dazu kommen knapp 400 Pflegedienste mit Schwerpunkt Palliativversorgung und 300 Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.
Die Palliativversorgung hat das Ziel, schwerstkranke und sterbende Menschen in der letzten Phase ihres Lebens umfassend und individuell zu betreuen - sowohl medizinisch als auch pflegerisch. Im Mittelpunkt der Versorgung steht die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Beschwerden.