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Gorleben (epd). Über dem Atommülllager Gorleben wird eine Flugverbotszone eingerichtet. Ab dem 19. März 2026 werde es dort ein Flugbeschränkungsgebiet geben, das für Flugzeuge und Drohnen gelte, teilte das niedersächsische Umweltministerium unter Berufung auf die Deutsche Flugsicherung (DFS) am Freitag mit. In Gorleben stehen 113 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll. Auch an den Zwischenlagern Ahaus und Greifswald werde die Flugsicherung solche Gebiete neu einrichten.

Das Bundesverkehrsministerium sei damit einem Antrag aus Niedersachsen gefolgt, Flugbeschränkungen über kerntechnischen Einrichtungen auszusprechen, hieß es. Landesumweltminister Christian Meyer (Grüne) erklärte, die Flugverbotszone werde auch «angesichts der stark veränderten Sicherheitslage - insbesondere durch russische Drohnen» eingerichtet. Im März waren im Umkreis des Zwischenlagers in Gorleben zweimal Drohnen gesichtet worden.

Die Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebiets schaffe die Voraussetzung, um gegen Überflüge vorgehen zu können. Überdies werde um die Lagerhalle des Zwischenlagers Gorleben derzeit eine 10 Meter hohe zusätzliche Schutzmauer gezogen. Flugverbotszonen gelten den Angaben zufolge bereits für die AKW-Standorte mit Castor-Zwischenlagern in Niedersachsen.