Hannover (epd). Die Justizbehörden in Niedersachsen haben gemeinnützigen Organisationen im Jahr 2024 insgesamt rund 5,8 Millionen Euro zugewiesen. Wie das Justizministerium am Dienstag in Hannover mitteilten, beruhen die Zuweisungen auf Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, in denen rechtskräftig verurteilten Straftätern oder Tatverdächtigen entsprechende Zahlungen auferlegt wurden. Die Zuweisungen lagen 2024 um etwa 207.000 Euro höher als im Jahr zuvor.
Gut 1,33 Millionen Euro gingen dabei an Einrichtungen des Sozialwesens. Rund 916.000 Euro flossen an Einrichtungen der Jugendhilfe, etwa 1,08 Millionen Euro an Hilfseinrichtungen für beeinträchtigte Kinder und rund 361.000 Euro an Zentren des Natur- und Umweltschutzes. Zudem wurden die Straffälligenhilfe mit etwa 460.000 Euro und die Hilfe für Suchtgefährdete mit rund 167.000 Euro bedacht. Auf die Verkehrserziehung und die Verkehrssicherheit entfielen etwa 415.000 Euro.
Die größte Summe für eine einzelne Einrichtung erhielt 2024 die Stiftung Opferhilfe mit knapp 290.000 Euro. Rund 245.000 Euro bekam das Kinderhospiz Löwenherz in Syke. Etwa 122.000 Euro flossen an die Opferhilfe-Organisation «Weißer Ring».
Ermittlungs- oder Strafverfahren können laut Gesetz gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Auch die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kann mit der Zahlung eines Geldbetrages verknüpft werden. Staatsanwaltschaften und Gerichten können diese Gelder gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung stellen. Dies gilt allerdings nicht für Geldstrafen, die immer an die Landeskasse gezahlt werden müssen.