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Göttingen (epd). Der Rechtswissenschaftler Hans Michael Heinig beklagt eine Zurückdrängung der Religionsfreiheit an deutschen Universitäten. «Studentische Gemeinden können sich mit ihrem Veranstaltungs- und Beratungsangebot nicht mehr wie bislang in Orientierungsveranstaltungen für Erstsemester vorstellen, Flyer dürfen nicht mehr in der Mensa ausgelegt werden», schreibt Heinig, Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen, in einem Gastbeitrag für die «Zeit»-Beilage «Christ & Welt».

Eine Umfrage unter evangelischen Studierendengemeinden zeige kein einheitliches Muster, aber doch einen Trend, fügt Heinig hinzu: «Sie verlieren an Akzeptanz.» Die Tendenz sei in Großstädten und im Norden ausgeprägter als an kleinen Hochschulstandorten und im Süden. Hintergrund seien unterschiedliche Motive. Eine Ursache sieht er in den Universitätsleitungen, die von Naturwissenschaftlern mit oft streng positivistischem Weltbild dominiert würden. Bei anderen Beteiligten stünde das Unbehagen gegenüber «dem» Islam im Vordergrund. Und schließlich gebe es eine dritte Begründung: Die Hochschulen hätten als staatliche Einrichtungen neutral zu sein.

Das an den Staat gerichtete Neutralitätsgebot verbiete aber keineswegs, religiöse oder weltanschauliche Belange der Studierenden zu berücksichtigen, schreibt Heinig. «Der Staat des Grundgesetzes ist offen für die Religionen und Weltanschauungen seiner Bürger», argumentiert er. «Ausdrücklich unterbunden werden, dürfen studentische Aktivitäten nur, wenn die Funktionsfähigkeit der Hochschule ansonsten beeinträchtigt ist. Das ist nicht schon deshalb der Fall, weil Religion per se unvernünftig ist und an der auf wissenschaftlich abgesichertes Wissen verpflichteten Universität nichts zu suchen hat.» Der Staat dürfe sich ein solch streng säkularistisches Weltbild gerade nicht zu eigen machen.