Oldenburg (epd). Mehr als ein Jahr nach dem Brandanschlag auf die Oldenburger Synagoge beginnt am 11. Juni das Verfahren gegen den beschuldigten 28-Jährigen vor dem Oldenburger Landgericht. Das Verfahren laufe als Sicherungsverfahren, weil der mutmaßliche Täter vermutlich psychisch schwer erkrankt sei und zur Tatzeit schuldunfähig war, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das bedeute, dass eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht komme. Zuerst hatte die Oldenburger Nordwest-Zeitung berichtet. (Az.: 3KLS 17/25)
Dem Sprecher des Landgerichts zufolge liegt dem Gericht ein vorläufiges Gutachten über die fehlende Schuldfähigkeit des Mannes vor. Für das Verfahren sind zunächst drei Verhandlungstage angesetzt.
Am 5. April 2024 war ein Brandsatz gegen die massive Tür des jüdischen Gebetshauses in der Leo-Trepp-Straße geworfen worden. Das Feuer konnte von einem Hausmeisterteam eines benachbarten Kulturzentrums schnell gelöscht werden und richtete nur leichten Schaden an. Verletzt wurde niemand. Der Anschlag hatte für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Erst nach einem Fahndungsaufruf in der TV-Serie «Aktenzeichen XY ... Ungelöst» konnte der mutmaßliche Täter im Januar in Vechta festgenommen werden.