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Hannover (epd). Niedersachsen will mehr Menschen mit Migrationshintergrund für die Mitarbeit in der Landesverwaltung gewinnen. Gleichzeitig sollen die Führungskräfte und Personalvertretungen noch besser für ein interkulturelles Miteinander und die Chancengleichheit geschult werden. Dazu haben Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) und Vertreter der der Gewerkschaften und Berufsverbände am Dienstag in Hannover eine Vereinbarung unterzeichnet.

«Die Vielfalt in der Gesellschaft muss sich in einer modernen Landesverwaltung widerspiegeln, damit wir größtmögliche Akzeptanz erreichen», sagte Rundt. 17,4 Prozent der Menschen im Land stammten aus Zuwandererfamilien. Bei Einstellungen in den Landesdienst habe ihr Anteil zuletzt bei 11,5 Prozent und bei gut 12 Prozent bei den Auszubildenden gelegen: «Das sind noch immer zu wenig.»

In der Landesverwaltung arbeiten nach Angaben des Ministeriums rund 200.000 Menschen in 52 Berufen. Das Spektrum reicht vom Lehrer über die Staatsanwältin bis zu Waldarbeitern in den Landesforsten. Das Land fördert die vereinbarten interkulturellen Schulungen den Angaben zufolge bereits seit 2015. Im laufenden Jahr stünden dafür 100.000 Euro zur Verfügung.

Die Einstellungsbedingungen müssten je nach Position für alle gleich sein, betonte der niedersächsische Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Hartmut Tölle. Oftmals gebe es aber noch zu wenig Bewerber mit Migrationshintergrund. Auch mit Blick auf die demografische Entwicklung sei es deshalb wichtig, gerade diese Menschen in den Blick zu nehmen. Für den Niedersächsischen Beamtenbund ergänzte der Vorsitzende Friedhelm Schäfer, es könnten etwa gezielt Schüler und Studenten angesprochen werden.

Der Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes, Frank Bornemann, hob die Bedeutung der interkulturellen Kompetenz hervor. Es gebe zunehmend Staatsanwälte und Richter, die selbst einen Migrationshintergrund hätten. Das habe sich bewährt. Erfahrungen zeigten, dass sie sich oftmals gut in kulturelle Eigenheiten einfühlen könnten. So könnten sie zum Beispiel eher wahrnehmen, dass ein Angeklagter vielleicht deshalb kein Geständnis ablegen könne, weil seine Mutter mit im Gerichtssaal sitze.