Braunschweig/Hannover (epd). Vertreter der evangelischen Kirchen in Niedersachsen haben das am Freitag vom Bundestag beschlossene Verbot von Sterbehilfe-Organisationen als notwendigen Schritt begrüßt. Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister zeigte sich von der intensiven Debatte zur Regelung der Sterbebegleitung beeindruckt: «Die Abgeordneten haben sachlich, ernsthaft und hoch engagiert das komplexe Thema der Sterbebegleitung und damit die weitgehend tabuisierten Themen Tod, Leid und Sterblichkeit diskutiert», sagte er dem Evangelischen Pressedienst.
In der Sterbebegleitung insgesamt sei dies jedoch nur ein Aspekt unter vielen. Nicht nur die Kirchen, sondern die Gesellschaft insgesamt müsse sich weiterhin um eine menschenwürdige Sterbebegleitung kümmern, unterstrich der Bischof. Auch müssten Kriterien für die Gewissensentscheidungen der Ärzte und Angehörigen Sterbender weiter entwickelt werden.
Auch der braunschweigische Landesbischof, Christoph Meyns zeigte sich erfreut über die Neuregelung. «Mit dem Gesetz wurde eine schiefe Ebene abgeschafft, damit assistierter Suizid nicht zur Regel wird», sagte der evangelische Theologe dem epd. Die Selbsttötung bleibe eine Entscheidung des eigenen Gewissens, über die nicht geurteilt werden dürfe. Auch Meyns bezeichnete die vorangegangene politische und gesellschaftliche Debatte als Gewinn: «Rechtlich wird es aber ein schwieriges Thema bleiben, weil es ein Grenzfall des Lebens ist.»
Dagegen hält der Braunschweiger Palliativ-Experte Rainer Prönnecke die Bundestagsentscheidung für unzureichend. Das neue Gesetz verbiete allein die organisierte Sterbehilfe, sagte der Chefarzt des evangelischen Krankenhauses Marienstift in Braunschweig dem epd. Dies bedeute, dass andere Formen der Sterbehilfe indirekt gefördert würden. Dem neuen Gesetz zur «Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung» zufolge bleiben Menschen straffrei, die nicht geschäftsmäßig handeln, Angehörige seien oder der Person nahestehen.
«Als Mediziner lehne ich die Tötungshilfe zum vorzeitigen Beenden des Lebens ab», betonte Prönnecke, der auch Vorsitzender der Akademie für Hospizarbeit und Palliativmedizin der niedersächsischen Ärztekammer ist. Es gebe auch den Weg der sogenannten palliativen Sedierung. Mediziner verstehen darunter meistens die Verabreichung starker Beruhigungsmittel, um einen künstlichen Schlaf herbeizuführen. Diese erhält ein schwer kranker Patient in der Regel auf eigenen Wunsch, wenn er sein Leiden als unerträglich empfindet.
Im Bundestag hatten 360 Abgeordnete für einen Gesetzentwurf gestimmt, der die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. 233 Parlamentarier lehnten das Gesetz ab, 9 enthielten sich. Der Antrag der Gruppe um Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) soll Sterbehilfe-Organisationen wie dem Verein Sterbehilfe Deutschland des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch die Grundlage entziehen.