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Lüneburg/Oldenburg (epd). Die vom Land Niedersachsen erteilte Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover bleibt außer Kraft gesetzt. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies am Freitag Beschwerden des Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz gegen entsprechende Entscheidungen des Oldenburger Verwaltungsgerichtes zurück, wie ein Sprecher mitteilte. (Az.: 4 ME 73/24, 4 ME 74/24 und 4 ME 75/24)

Nach Rissen mehrerer Rinder hatte Niedersachsen Ende März als erstes Bundesland einen Wolf nach dem von der Umweltministerkonferenz beschlossenen Schnellverfahren zur «Entnahme» freigegeben. Die Umweltminister des Bundes und der Länder hatten das Verfahren im Dezember auf den Weg gebracht. Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlich häufigen Wolfsangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1.000 Metern um die konkrete Weide erlaubt, ohne dass eine DNA-Probe abgewartet werden muss.

Nach Ansicht des Oldenburger Gerichts hatte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz als ausführende Behörde das Bundesnaturschutzgesetz dabei in unzulässiger Weise erweitert. Die Genehmigung habe sich nicht ausdrücklich auf den schadensverursachenden Wolf bezogen.

Wolfsschutzvereine hatten damit auch in zweiter Instanz Erfolg mit dem Widerspruch gegen den Abschuss. Die ohnehin mit dem Tag der Entscheidung auslaufende Genehmigung bleibt außer Kraft. Das Oberverwaltungsgericht habe sie wegen der Eile mit sogenannten «Tenorbeschlüssen» zurückgewiesen, hieß es. Diesen sei zunächst nur die Entscheidung des Senats zu entnehmen, die schriftlichen Begründungen, die gegebenenfalls auch Ausführungen zur Rechtmäßigkeit des Schnellabschussverfahrens enthalten werden, folgten.