Oldenburg (epd). Nach dem positiven Beschluss des Bundeskabinetts zu Gasbohrungen vor Borkum verlagert sich die Auseinandersetzung um das Vorhaben wieder auf die juristische Ebene. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reichte am Freitag einen Eilantrag gegen die vom niederländischen Gaskonzern One-Dyas beabsichtigte sofortige Vollziehung des Kabeltrassenbaus vor der Nordseeinsel ein. Das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg hatte die Verlegung des acht Kilometer langen Kabels am Donnerstag genehmigt (Az. 5 B 4585/25). Es soll die Bohrplattform mit Strom versorgen.
Bislang waren die Genehmigungsbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die für Wasserrecht zuständige 1. Kammer des VG der Auffassung, dass die bereits eingereichten Rechtsmittel der DUH aufschiebende Wirkung entfalten. Die für Naturschutzrecht zuständige 5. Kammer entschied auf Antrag von One-Dyas jedoch anders. Weil noch andere Verfahren anhängig sind, kann das Kabel aber nicht sofort verlegt werden.
Das VG habe in seinem aktuellen Urteil die naturschutzfachlichen Fragen bisher gar nicht geprüft, bemängelte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Der Sofortvollzug werde allein auf Grundlage verfahrensrechtlicher Argumente angeordnet. Dabei drohe durch den Bau des Seekabels eines der letzten Steinriffe der Nordsee zerstört zu werden. Dies sei für die ohnehin schwer belastete Nordsee eine weitere Umweltkatastrophe.
«Das gesamte Gasprojekt steht im diametralen Widerspruch zu Klimaschutz und Energiewende», sagte Müller-Kraenner. Die geförderten Gasmengen würden nicht benötigt und die Klimakrise weiter anheizen: «Wir werden unseren rechtlichen Widerstand mit aller Kraft fortsetzen.»
Die Bundesregierung hatte am Mittwoch einem Abkommen mit den Niederlanden zur gemeinsamen Erdgasförderung vor Borkum zugestimmt. Mit dem Beschluss schuf das Kabinett zunächst die rechtlichen Voraussetzungen für die Unterzeichnung des völkerrechtlichen Vertrags. Das sogenannte Unitarisierungsabkommen soll die Grundlage dafür bilden, dass beide Länder eine grenzüberschreitende Lagerstätte gemeinsam ausbeuten können. Bevor der Vertrag in Kraft treten kann, muss der Bundestag ihn noch per Gesetz ratifizieren.