Hannover (epd). Schulen in Niedersachsen können Religionsunterricht nicht nur für evangelische und katholische Kinder und Jugendliche anbieten. Auch jüdische und muslimische, sowie alevitische, orthodoxe und syrisch-orthodoxe Schülerinnen und Schüler können eigenen Religionsunterricht erhalten. Mit diesen Religionsgemeinschaften hat das Land eine Vereinbarung über Lehrpläne, Lehrbücher und die Ausbildung der Lehrkräfte geschlossen. Der Religionsunterricht ist in Niedersachsen wie in den allermeisten Bundesländern grundgesetzlich verankert.
Besuchen mindestens zwölf Kinder und Jugendliche einer Religionsgemeinschaft eine Schule oder mehrere benachbarte Schulen, sollte für diese eigener Unterricht erteilt werden, sofern eine Lehrkraft zur Verfügung steht. Für jüdischen, alevitischen, orthodoxen und syrisch-orthodoxen Religionsunterricht gibt es landesweit nur wenige Lerngruppen, die vom Land nicht statistisch erfasst werden.
Das seit 2013 regulär angebotene Fach Islamische Religion befindet nach Angaben des Kultusministeriums noch immer im Aufbau. Mit den zur Verfügung stehenden Lehrkräften, die in den vergangenen Jahren zwischen 45 und 60 schwankten, könne nicht allen muslimischen Schülerinnen und Schülern islamischer Religionsunterricht angeboten werden. Das Ministerium ist nach eigenen Aussagen bestrebt, die Zahl der Lehrkräfte kontinuierlich zu erhöhen.
Die Unterrichtsfächer Evangelische und Katholische Religion werden in der Regel an allen Schulen angeboten. Seit 1998 kann dieser Unterricht jedoch auch konfessionell-kooperativ erteilt werden. Auf Grundlage der Kerncurricula beider Fächer erarbeiten die Lehrkräfte beider Konfessionen einen schulinternen Arbeitsplan. Diese unterrichten abwechselnd gemischte Lerngruppen aus evangelischen und katholischen Schülerinnen und Schülern. Wegen der Pläne für das neue Fach Christliche Religion bedarf es für den konfessionell-kooperativen Unterricht keiner Genehmigung mehr.
Vom Schuljahr 2026/27 an soll das neue Fach Christliche Religion schrittweise die Unterrichtsfächer Evangelische Religion und Katholische Religion ersetzen. Die Unterrichtsinhalte werden von den evangelischen Kirchen und den katholischen Bistümern in Niedersachsen gemeinsam verantwortet.
Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen verpflichtet. In der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium und im Kolleg können sie stattdessen auch das Fach Philosophie wählen.