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In Niedersachsen und vor allem in Bremen stellt sich die Situation zwar besser dar, als in anderen Bundesländern. Dennoch gibt es bundesweit zu wenig Plätze in Frauenhäusern, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergibt.

 

Bremen/Hannover (epd). In Niedersachsen und Bremen gibt es so wie auch in ganz Deutschland zu wenige Plätze in Frauenhäusern. Das geht aus einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25. November) bei den zuständigen Landesministerien hervor. Danach verfehlen alle Länder die Anforderungen der Instanbul-Konvention. Bremen bietet allerdings im Vergleich die meisten Frauenhaus-Plätze pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Auch Niedersachsen liegt im oberen Bereich.

Die Mehrheit der Länder stellt trotz teils erheblicher Fortschritte immer noch weniger als die Hälfte der Schutzplätze bereit, die für Deutschland empfohlen werden. Am kommenden Mittwoch will das Bundeskabinett über ein Gewalthilfegesetz beraten, das die Situation verbessern soll. Nach dem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) sollen Schutzplätze für Frauen und Kinder «in ausreichender Zahl» zur Verfügung stehen. Für Deutschland, das sich verpflichtet hat, die Konvention umzusetzen, werden 2,5 Plätze für Frauen und Kinder auf 10.000 Einwohner empfohlen.

Die Quote liege in Bremen bei knapp 2,1 Plätzen je 10.000 Einwohner, sagte eine Sprecherin von Frauensenatorin Claudia Bernhard (Linke) dem epd. Im Land Bremen gebe es aktuell 145 Schutzplätze, verteilt auf drei Häuser in Bremen und ein Frauenhaus in Bremerhaven, hieß es.

In Niedersachsen liegt die Quote laut Sozialministerium bei 1,6 Plätzen. Im Bundesland stehen demnach in 46 Frauenhäusern aktuell 441 Frauen- und 880 Kinderplätze zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es 47 Gewaltberatungsstellen und 29 Interventionsstellen.

Deutschland hat sich 2018 verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Die Quoten in den Bundesländern liegen indes nach Angaben der Ministerien und Berechnungen des epd zwischen 0,5 und rund 2,1 Schutzplätzen pro 10.000 Einwohner und Einwohnerinnen. Am unteren Ende sind Sachsen-Anhalt und das Saarland mit rund 0,6 Plätzen auf 10.000 Einwohner zu finden. Das Land Bremen ist ein Ausreißer nach oben.

Hilfesuchende Frauen müssen sich je nach Bundesland mit acht bis 22 Euro pro Tag an den Kosten ihres Aufenthalts im Frauenhaus beteiligen. In Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und Bremen werden keine Zuzahlungen verlangt. In Niedersachsen müssen die Frauen laut Ministerium durchschnittlich 18 Euro pro Tag zuzahlen. Dies gelte aber nur, wenn diese keinen Anspruch auf Kostenübernahme etwa durch die Jobcenter hätten.

Angaben aus Sachsen (55 Prozent) und dem Saarland (79 Prozent) zeigen beispielhaft, dass in der Mehrzahl der Fälle die Kosten von Jobcentern oder Sozialämtern übernommen werden. Exakte Daten zur Kostenübernahme und Selbstzahlerinnen übermittelten die meisten Länder nicht.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) zufolge gibt es bundesweit rund 350 Frauenhäuser und 100 Schutzwohnungen. Dort suchten 2023 rund 14.200 Frauen mit 16.000 Kindern Zuflucht. Länder und Kommunen finanzieren die Frauenhäuser je nach Bundesland zu unterschiedlichen Anteilen. Der Bund gibt Zuschüsse.

Die gescheiterte Ampel-Koalition wollte mit dem Gewalthilfegesetz den Bund zur verlässlichen Mitfinanzierung der Frauenhäuser verpflichten. Es soll ein Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz eingeführt werden. In der Folge müssten mehr Schutzplätze eingerichtet werden. Dass das Gesetz aber bis zu den Neuwahlen im Bundestag beraten und beschlossen wird, ist derzeit unwahrscheinlich.