Hannover (epd). Der Direktor der Klosterkammer Hannover, Matthias Nagel, hat erneut Erwartungen gedämpft, dass sich der rapide Anstieg der Erbbaurechts-Zinsen bremsen lässt. Diese seien an den Bodenpreis gekoppelt, der sich durch die jahrzehntelange positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland nach oben entwickelt habe, erläuterte der Jurist gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd). «Weitere Schübe gab es durch die Wiedervereinigung, und in den letzten zehn Jahren durch die sehr niedrigen Bauzinsen. Die Immobilienpreise wurden deutlich in die Höhe getrieben, was letztlich auf den Bodenwert und die Erbbaurechte durchschlägt.»
Als Behörde des Landes Niedersachsens verwaltet die Klosterkammer ehemals kirchlichen und klösterlichen Besitz. Mit etwa 40.000 Hektar Grundbesitz ist sie nach dem Land der größte Flächeneigentümer in Niedersachsen, und mit 17.000 Erbbaurechts-Verträgen der größte Erbbaurechtsgeber in Deutschland. Nagel ist zugleich Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbandes.
Der seit 2012 beschleunigte Zinsanstieg überfordert viele Hauseigentümer finanziell, vor allem in niedersächsischen Ballungsgebieten. Nagel betonte, dass die Klosterkammer seit vielen Jahren verbesserte Konditionen anbiete, wenn Erbbaurechtsnehmer den Vertrag vorzeitig erneuern. «Außerdem überlegen wir aktuell, wie wir gerade in Hochpreisgebieten wie Lüneburg Lösungen entwickeln können, die den Stiftungsinteressen nicht zuwiderlaufen, mit der wir aber den Erbbaurechtsnehmern entgegenkommen könnten.» Er sei sich sicher, dass «eine vernünftige Regelung» gefunden werde. Der Steigerungssatz werde dennoch erheblich bleiben - gemessen am Zinssatz, der in den 1950er Jahren festgelegt wurde.
Viele dieser alten Verträge mit sehr günstigen Konditionen laufen in den nächsten Jahren aus. Damals sei das Erbbaurecht ein guter und oftmals der einzige Weg gewesen, um Wohnraum zu schaffen, erläuterte Nagel. Entgegen einem landläufigen Missverständnis werde das Erbbaurecht jedoch nicht «per se nur als soziales Instrument eingesetzt», erläuterte Nagel. «Die wenigsten der bestehenden Erbbaurechte sind aus sozialen Gründen vergeben worden.» Der soziale Aspekt könne auch heute bei vielen Erbbauchrechtsvergaben eine Rolle spielen, bei ganz vielen aber überhaupt nicht: «Dort wird das Erbbaurecht als Vermögensinstrument eingesetzt.»
Danach befragt, ob die Politik angesichts der Bodenverteuerung in begehrten Regionen hätte handeln müssen, um soziale Härten abzufedern, reagierte Nagel zurückhaltend: «Wir haben eine freie Marktwirtschaft, daher ist immer die Frage, wo Gegensteuern tatsächlich sinnvoll ist.» Dennoch sehe er «eine Aufgabe der Politik darin, die Schaffung gerade bezahlbaren Wohnraums zu ermöglichen», sagte der Kammerdirektor.