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Oldenburg (epd). Der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler hält eine Rekrutierung von Wehrdienstleistenden über ein Losverfahren für schwer vereinbar mit dem Grundgesetz. Ein den gesamten Jahrgang erfassendes Musterungssystem sei dem Losverfahren, wie es derzeit in den Bundestagsfraktionen von SPD und Union diskutiert wird, verfassungsrechtlich vorzuziehen, sagte der Professor dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Jurist ist nach eigenen Angaben seit mehr als vierzig Jahren Mitglied der SPD.

Der Vorschlag sieht vor, den Kreis der zu Musternden per Los zu bestimmen, wenn sich nicht genügend Freiwillige für den Wehrdienst finden. Dies sei zwar weniger aufwändig als eine flächendeckende Musterung, wie sie bis zur Aussetzung der Wehrpflicht 2011 bestand. Aus Verfassungssicht sei dies aber kein Argument, betonte der Jurist. «Der Staat darf es sich nicht zu leicht machen. Wir reden hier über Einschränkungen der Grundrechte auf Freiheit und Leben.» Ein Losverfahren könne nur die ultima ratio sein.

Wenn der Staat mehr Soldaten haben wolle, müsse er eine Infrastruktur schaffen, die eine «möglichst grundrechtsschonende» Rekrutierung ermöglicht, sagte Boehme-Neßler. Ausgewählt werden müsse dabei wie bis 2011 nach Kriterien der Eignung und der Wehrgerechtigkeit, also beispielsweise nach Gesundheit und familiärer Bindung.