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Fundraising ist auf die Bedarfe der Organisation und Kirchengemeinde vor Ort optimiert. Dabei spielen individuelle Analysen und Zielvorgaben eine besondere Rolle. Um es kurz zu machen: Fundraising benötigt eine Strategie und ein Konzept.

Wie das geht? Das erklären wir Ihnen gern! Wir kommen gerne zu Ihnen in die Kirchengemeinde oder Einrichtung. Die Fundraising-Servicestelle der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist dafür da, Sie bei diesem Prozess zu beraten und zu begleiten - nutzen Sie die Chance!

Praxistipps und Arbeitshilfen
Tipps und Arbeitshilfen zu einzelnen Instrumenten finden Sie auch hier auf diesen Seiten oder noch detaillierter auf fundraising-evangelisch.de.

Kontakt

Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Fundraising
Corinna Schöttelndreyer
Philosophenweg 1
26121 Oldenburg

​​​​​​​0441 7701-194
fundraising@kirche-oldenburg.de 

Freiwilliges Kirchgeld - Wissen Sie Bescheid?

Freiwilliges Kirchgeld

Erst ankündigen, dann schreiben!
Geben Sie im Gemeindebrief, auf Ihrer Webseite und im Gottesdienst im Vorfeld bekannt, dass die Briefe kommen werden. Und auch schon, wofür Sie Geld benötigen und warum.

Freiwillige vor!
Gemeinden, die früher Ortskirchgeldbescheide mit Pflichtcharakter geschrieben haben, berichten, dass sie mehr Spenden erhalten, wenn sie Bitten statt Bescheide verschicken.

Bleiben Sie knapp
Wir werden alle jeden Tag mit zu viel Information konfrontiert. Menschen sind immer weniger bereit, sich durch verklausulierte Sätze zu kämpfen, bis irgendwann das Verb kommt. Mit kurzen Sätzen erreichen Sie die Menschen besser.

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker
oder sonst jemanden, der den Brief mit den Augen eines Empfängers lesen kann und Ihnen Rückmeldungen gibt.

Ja, Sie sollten auch ein Faltblatt schreiben
Ausreichend Information über mehrere Projekte in einen Brief hineinzupacken, ist einfach nicht möglich. Um größere Spenden zu erhalten, müssen Sie etwas mehr erzählen. Druck, auch Farbdruck, ist inzwischen sehr günstig. Bei kleineren Gemeinden kann schwarz-weißer Druck angemessener wirken.
Ein Muster-Faltblatt können Sie unten downloaden.

Wie viel Geld brauchen Sie denn?
Sie können eine Orientierungshilfe für die Höhe der Spende geben, indem Sie beschreiben, was zum Beispiel mit 30 oder 60 Euro finanziert werden könnte. Diesen Betrag aber nicht zu niedrig setzen und am besten mehrere Möglichkeiten nennen!

Danken nicht vergessen!
Jeder Betrag zählt. Danken Sie also jeder Spenderin und jedem Spender und zwar möglichst innerhalb von 14 Tagen. Wenn der Dankesbrief ohnehin unterwegs ist, können Sie gleich eine Spendenquittung mitschicken – auch bei kleineren Beträgen. Bei größeren Spenden – ab ca. 250 Euro – sollte das Dankesschreiben etwas persönlicher gestaltet werden.

Transparenz wird geschätzt
Geben Sie also das Gesamtergebnis des Kirchgeldes im Gemeindebrief und möglichst auch in der Presse bekannt. Und sagen Sie, wofür das Geld ausgegeben wird.

SEPA grüßt
Die IBAN- und BIC-Nummer Ihrer Gemeinde müssen auf dem Überweisungsträger angegeben sein. Die Spenderinnen und Spender können bis Februar 2016 weiterhin einfach ihre “alte” Kontonummer angeben.
Einen Muster-Überweisungsträger können Sie unten downloaden.

Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat eine Rahmenvereinbarung mit der Firma twingle GmbH zur Nutzung ihres Online-Spendentools geschlossen an dem sich alle Institutionen der ELKiO beteiligen können.

Alle interessierten Gemeinden und Organisationen können sich unter diesem Link anmelden. 

 

Beispielhaft finden Sie hier das Online-Spendenformular der Ev.-luth. Kirchengemeinde Steinfeld.

Die Bereitstellung des Online-Spendentools ist kostenlos, erst mit dem Eingang einer Spende entstehen Nutzungsentgelte. 

Die Rahmenvereinbarung fasst alle Teilnehmer virtuell zu einer Organisation zusammen, anhand deren gemeinsamen Spenden das Nutzungsentgelt berechnet wird. Grundsätzlich agieren alle Gemeinden und Organisationen aber autark.

Ein kostbares Geschenk Nachlassspenden für Ihre Gemeinde

Nachlassspende

Viele Menschen möchten über ihr eigenes Leben hinaus mit ihrem Nachlass Gutes tun und Kirchengemeinden und Einrichtungen unterstützen, denen sie sich auch zu Lebzeiten verbunden fühlten. Diese Nachlassspenden sind ein kostbares Geschenk, dass auch die Arbeit Ihrer Kirchengemeinde vor Ort unterstützen kann.

In Deutschland wurden in 2013 Nachlässe in Höhe von 254 Milliarden Euro vererbt und diese Summe wird in den nächsten Jahren weiter massiv anwachsen.

Erben und Vererben ist für alle Beteiligten ein hochsensibler Bereich, der auf Seiten der Kirchengemeinden ein hohes Verantwortungsbewusstsein voraussetzt. Offenheit und Transparenz bilden die Basis für einen vertrauensvollen Dialog mit den Gebenden oder deren Hinterbliebenen.

Im folgenden passwordgeschützten Bereich haben wir weiterführende Informationen für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie auch die Arbeitshilfe „Ein kostbares Geschenk - Nachlassspenden für Ihre Gemeinde“ sowie ergänzende Checklisten.

Öffentlich zugängliche Informationen zu den Themen „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament“ finden Sie auf unserer neuen Website www.kirche-nachlassspenden.de

Bonifizierungsprogramm für Stiftungen

Bonifizierung für Stiftungen

Aus drei mach vier!    
Projekt Zustiftung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Darum geht es
Um die vielfältige und wichtige Arbeit in den Kirchengemeinden langfristig zu erhalten, ist es für die Zukunft unerlässlich, neben den bekannten Einnahmequellen (wie z.B. Zuweisungen, Kollekten) weitere Finanzquellen zu erschließen. In zahlreichen Kirchengemeinden haben sich bereits kirchliche Stiftungen gegründet, die gezielt Maßnahmen finanziell unterstützen.
Um dieses Engagement von kirchlichen Stiftungen zu fördern, hat die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg das Projekt Zustiftung initiiert. Die Bezuschussung von Drittmitteln soll dazu ermutigen, Stiftungen zu gründen, bestehende Stiftungen zu stärken und diese langfristig zum Wachsen zu bringen.

Was wird gefördert?
Eingeworbene Drittmittel zur Aufstockung des Stiftungskapitals oder zur Gründung einer Stiftung werden im Verhältnis 3 : 1 bezuschusst. Im Klartext heißt das: Für drei gestiftete Euro gibt die oldenburgische Kirche einen vierten Euro dazu.

Beispiel:
Eine kirchliche Stiftung konnte im Haushaltsjahr 2021 insgesamt Drittmittel in Höhe von 6.000 € einwerben. Diese Mittel können im Verhältnis 3 : 1 bezuschusst werden, sodass eine Förderung in Höhe von 2.000 € möglich ist.
Je Stiftung und Kirchengemeinde beträgt die Höchstförderung 30.000 €. Ein Rechtsanspruch auf Mittelausschüttung besteht nicht.

Wer ist antragsberechtigt?
Kirchengemeinden, Kirchenkreise sowie kirchliche/diakonische Fördervereine, die eine Stiftung errichten wollen oder bereits über eine kirchliche/diakonische Stiftung verfügen und zum Gebiet der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gehören.

Was ist zu beachten?
Eingeworbene Drittmittel können nur dann berücksichtigt werden:

  • wenn sie der Gründung von Stiftungen dienen und für diesen Zweck eingeworben wurden,
  • wenn es sich um Zustiftungen und Vermächtnisse in den Kapitalstock einer Stiftung handelt* und
  • wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass eine Sammlung, eine Abkündigung oder ein Spendenaufruf dem Grundstockkapital der Stiftung zugeführt wird.

*Vermächtnisse dürfen, bevor sie zur Gründung einer Stiftung verwendet werden, oder einer bestehenden Stiftung zugeführt werden, nicht in das Vermögen einer Kirchengemeinde gelangen. Vielmehr ist das Vermächtnis bis zur endgültigen Klärung auf ein Treuhandkonto einzuzahlen, bzw. muss es der bestehenden Stiftung direkt zugeführt werden.

Gute Gründe für Stiftungen und Zustiftungen

  • Stiftungen unterliegen dem Ewigkeitsgedanken. Ihr Kapital bleibt auf Dauer erhalten.
  • Dies ist für manche Gebende eine wichtige Entscheidungshilfe: Ihre Gabe erfüllt „für immer“ einen guten Zweck.
  • Zustiftungen und Vermächtnisse können jederzeit in den Kapitalstock eingebracht werden.
  • Bei ausreichendem Stiftungsvolumen sind die Stiftungszwecke durch Ausschüttung der Kapitalerträge gedeckt – das anhaltende Niedrigzinsniveau stellt hier leider aktuell ein Problem dar.
  • Der Stiftungszweck wird von der Gemeinde formuliert, die Erträge können allein vor Ort verwendet werden.
  • Nicht zu vergessen sind zudem die steuerlichen Vorteile für die Gebenden.

Kontakt

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail:

Antragsverfahren
Hier finden Sie das Antragsformular (PDF) für eine Bezuschussung eingeworbener Drittmittel. Beachten Sie, dass es ein vereinfachtes Antragsverfahren (PDF) bei Anträgen bis zu einer Fördersumme von 3.000 Euro gibt.
Anja Roßkamp
0441 7701 – 2211
anja.rosskamp@kirche-oldenburg.de 

Stiftungsaufsicht, Stiftungsgründung
Um die nötigen rechtlichen Schritte zu klären, empfiehlt es sich, bei einer geplanten Stiftungsgründung frühzeitig Kontakt mit der kirchlichen Stiftungsaufsicht aufzunehmen:
Bernd Janßen
0441 7701 – 163
stiftungsaufsicht@kirche-oldenburg.de

Fundraising
Die Fundraising-Servicestelle der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg steht Ihnen für Fragen beim Einwerben von Gründungskapital und von Zustiftungen zur Verfügung:
Corinna Schöttelndreyer
0441 7701 – 194
fundraising@kirche-oldenburg.de