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Lüneburg/Vechta (epd). Das geplante Protestcamp von Tierschützern im Landkreis Vechta vom 12. bis 17. Juli kann nach Angaben der Kreisverwaltung nun endgültig stattfinden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg habe die Beschwerde des Landkreises gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurückgewiesen, teilte der Landkreis am Freitagabend mit. Die Oldenburger Richter hatten das Verbot des Camps durch den Landkreis aufgehoben und damit einem Eilantrag des «Bündnisses gegen die Tierindustrie» stattgegeben.

 

 

 

Das OVG begründete das Urteil den Angaben zufolge damit, dass der Landkreis Vechta kein Rechtsschutzbedürfnis mehr geltend machen könne, da die Kreisverwaltung nach dem Beschluss aus Oldenburg das Camp per Bescheid unter Auflagen zugelassen hatte. Die Kreisverwaltung betonte, sie habe diesen Bescheid umgehend erlassen, um die Sicherheit und einen ordnungsgemäßen Ablauf des Camps zu gewährleisten. Im Falle eines anderslautenden OVG-Beschlusses wäre die Verfügung aufgehoben worden. Die Lüneburger Richter hätten bedauerlicherweise nicht die Frage beantwortet, ob es sich bei dem Camp um eine Versammlung im Sinne des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes handelt.

 

 

 

Der Landkreis hatte den Aktivisten eine Fläche in der Gemeinde Goldenstedt zugewiesen. Zu den Auflagen gehört nach Angaben des Bündnisses, dass die Versammlung eine Sicherheitsleistung von 10.000 Euro hinterlegen muss. Zudem muss der Aufbau des Camps von der Gemeinde und dem Umweltamt abgenommen werden.

 

 

 

Die Aktivisten planen nach eigenen Angaben ein zeltstadtähnliches Lager, in dem rund 500 Menschen übernachten und versorgt werden können. Geplant sind den Angaben zufolge Workshops, Vorträge und Diskussionsrunden zur Kritik an der Tierindustrie. Außerdem soll mit zahlreichen Aktionen gegen Schlachtkonzerne, Futtermittelwerke, Mastanlagen und Fleischverarbeitungsbetriebe protestiert werden, sagte eine Sprecherin. Allein im Landkreis Vechta lebten mehr als 13 Millionen Tiere in industriellen Zucht- und Mastanlagen.