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Braunschweig/Wolfsburg (epd). Der Rechtsstreit zwischen einem Wolfsburger Pfarrer und der braunschweigischen Landeskirche ist am Freitag vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht erneut ergebnislos vertagt worden. Im Mai war bereits ein Gütetermin gescheitert. Die Kirche hatte dem Mann fristlos gekündigt, nachdem Vorwürfe erhoben worden waren, er habe bei einer Freizeit verbale sexuelle Anspielungen gegenüber Konfirmanden und Teamern gemacht. Dem Pfarrer wird darüber hinaus vorgeworfen, seine Aufsichtspflicht während der Konfirmandenfreizeit verletzt zu haben. Auch soll er den Jugendlichen ermöglicht haben, Alkohol zu trinken. (AZ: 1 Ca 131/22)

 

 

 

Im Kammertermin sollte geklärt werden, ob einzelne Sachverhalte ausreichen, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Der Vorsitzende Richter Lothar Kleingers deutete dabei an, dass es ihm im Wesentlichen um drei Streitpunkte gehe. Sollte sich bewahrheiten, dass der Pfarrer erstens zwei Teamern im Verlauf eines Abends nahegelegt hat, miteinander zu schlafen, ihnen zweitens später die Arme ineinandergelegt hat, mit dem Hinweis, sie könnten «ja kurz mal verschwinden» und drittens schließlich den Freund der Teamerin telefonisch kontaktiert hat, «dann trägt das die fristlose Kündigung», sagte der Richter.

 

 

 

An einem noch nicht terminierten Prozesstag sollen laut einem Gerichtssprecher im nächsten Schritt Zeugen zu den Vorwürfen gehört werden. Schon nach Bekanntwerden des Falls hatte ein Kirchensprecher betont, eine interne arbeitsrechtliche Prüfung habe ergeben, dass «es keine andere Möglichkeit gab, als sich von dem Pfarrer zu trennen» und dass der Pfarrer nicht in den Dienst der Landeskirche zurückkehren werde.

 

 

 

Der Pfarrer war seit dem 1. Juli 2021 im Probedienst beschäftigt. Der 1975 geborene Mann will vor Gericht auch erreichen, dass ihm seine durch die Ordination erlangten Rechte nicht entzogen werden. Er befürchtet, dann auch in einer anderen Landeskirche keine gleichwertige Stelle zu finden. Aus Sicht der landeskirchlichen Anwälte führt kein Weg daran vorbei, dass ihm diese Rechte entzogen werden, was eine gütliche Einigung verhinderte.