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Vechta/Oldenburg (epd). Das bei Vechta geplante Protestcamp gegen die Tierindustrie darf nun doch aufgebaut werden. Nach einem Verbot des Landkreises Vechta für das vom 12. bis 17. Juli vorgesehene Camp hatten die Tierschutzaktivisten mit einem Eilantrag Beschwerde beim Verwaltungsgericht in Oldenburg eingelegt. Das Gericht stellte am Donnerstag fest, dass die Veranstaltung doch als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes anzusehen ist. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden (Az.: 7 B 2527/21).

 

 

 

Die Aktivisten planen in der Gemeinde Goldenstedt ein zeltstadtähnliches Lager, in dem rund 500 Menschen übernachten und versorgt werden können. Im Camp seien Workshops, Vorträge und Diskussionsrunden zur Kritik an der Tierindustrie vorgesehen. Außerdem solle mit zahlreichen Aktionen gegen Schlachtkonzerne, Futtermittelwerke, Mastanlagen und Fleischverarbeitungsbetriebe protestiert werden. Allein im Landkreis Vechta leben laut den Aktivisten mehr als 13 Millionen Tiere in industriellen Zucht- und Mastanlagen.

 

 

 

Der Landkreis Vechta hatte argumentiert, das Camp diene nicht der geschützten Meinungsäußerung, sondern als logistisches Zentrum für Protestaktionen. Dieses Anliegen werde aber nicht von der Versammlungsfreiheit geschützt.

 

 

 

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist es jedoch «überwiegend wahrscheinlich», dass das Aktionscamp im Sinne des Grundgesetzes als Versammlung anzusehen ist. Es sei davon auszugehen, dass die Zelte in der Gesamtschau Teil der Proteste im Sinne einer Dauermahnwache sind. Für diese Annahme spreche der gewählte Standort im Umfeld des größten deutschen Geflügelfleischproduzenten und die mögliche Nutzung der Zelte für Workshops und den Austausch mit der lokalen Bevölkerung.