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München/Leer (epd). Evangelisch-reformierte Christen in Bayern können seit Jahresbeginn einfacher in andere evangelische Kirchen wechseln. Dank einer entsprechenden Vereinbarung zwischen drei protestantischen Kirchen im Freistaat sei der Übertritt nun leichter, teilte die Evangelisch-reformierte Kirche am Montag in Leer mit. Bisher war hierfür der Kirchenaustritt beim Standesamt und ein anschließender Kircheneintritt bei der anderen Kirche nötig. Zur Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer gehören auch zehn Gemeinden in Bayern mit zusammen etwa 8.500 Mitgliedern.

 

 

 

Die Vereinbarung wurde neben der reformierten Kirche von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und der Evangelisch-methodistischen Kirche unterzeichnet. Wolle jemand wechseln, genüge nun eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer der neuen Kirche, heißt es darin. Diese vereinfachte Form des Übertritts sei gemäß dem staatlichen bayerischen Kirchensteuergesetz unter Kirchen möglich, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelisch-methodistische Kirche verzichtet auf das ihr zustehende Recht, den Staat um den Einzug der Kirchensteuer von den eigenen Kirchenmitgliedern zu bitten.

 

 

 

Die lutherische Kirche in Bayern hat 2,3 Millionen Kirchenglieder in 1.540 Kirchengemeinden, die reformierte Kirche zählt bundesweit etwa 165.000 Mitglieder in 143 Gemeinden. Zur Evangelisch-methodistischen Kirche gehören bundesweit rund 46.000 erwachsene Kirchenglieder, davon in Bayern etwa 2.700 in 23 Gemeinden.

 

 

 

Alle drei Kirchen gehören zur «Leuenberger Kirchengemeinschaft»: Sie teilen grundlegende Überzeugungen, pflegen miteinander die Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft und erkennen ihre Amtsträger gegenseitig an. «Aufgrund der inhaltlichen Nähe der drei Kirchen lag es nahe, den einfachen Kirchenübertritt in Bayern einzuführen», hieß es in der gemeinsamen Pressemitteilung.