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In der Debatte um die angekündigte Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik für jugendliche Suchterkrankte hat sich die Kostenträgerin zu Wort gemeldet. Weder gebe es eine Unterfinanzierung der Klinik noch drohe eine Unterversorgung.

Ahlhorn/Berlin (epd). Angesichts der drohenden Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn im Landkreis Oldenburg weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Vorwürfe zurück, Rehabilitationsplätze für suchtkranke Kinder und Jugendliche nicht ausreichend zu finanzieren. Die Klinik im Landkreis Oldenburg erhalte mit 320 Euro den bundesweit höchsten Tagessatz aller vergleichbaren Einrichtungen, teilte die DRV am Mittwoch in Berlin mit. Falsch sei auch die in vielen Medienberichten genannte Gesamtzahl von bundesweit 85 Reha-Plätzen für suchterkrankte Minderjährige. Insgesamt stünden 450 Plätze zur Verfügung.

Deutschlands größte Suchtklinik für Kinder und Jugendliche hatte im März angekündigt, ihren Betrieb zum 30. Juni einzustellen. Als Ursache nannte die Trägerin, die diakonische Leinerstift-Gruppe, eine massive Unterfinanzierung. Sie mache es unmöglich, den Betrieb kostendeckend und therapeutisch angemessen weiterzuführen. Mit der Schließung fallen den Angaben zufolge 60 Rehabilitationsplätze für suchtkranke Kinder weg.

In Fachkreisen stieß die Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik auf Kritik. Neben Leinerstift-Vorstand Wolfgang Vorwerk monierten auch der Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, Hans-Joachim Lenke, sowie der Hamburger Jugendpsychiater und Suchtexperte Rainer Thomasius, eine Unterfinanzierung seitens der Rentenversicherung.

Die gesamte Suchtrehabilitation werde gesellschaftlich vernachlässigt, betonte Thomasius gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd): «Das Kindeswohl hat eine wesentlich geringere Bedeutung als das Wohlergehen Erwachsener». Mit dem Wegfall der Reha-Plätze in der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik gebe es künftig bundesweit nur noch 20 bis 25 Plätze für suchterkrankte junge Menschen.

Die Rentenversicherung betont dagegen, dass die gezahlten Tagessätze sämtliche personellen Bedarfe berücksichtige - einschließlich des hohen Aufwandes bei sehr jungen Patientinnen und Patienten mit psychischen Begleiterkrankungen. Deshalb könne nur der Klinikbetreiber beantworten, warum ein wirtschaftlicher Betrieb auf dieser Grundlage nicht möglich sein solle.