Der Eigenanteil für Pflegekosten ist nur unwesentlich geringer als die durchschnittliche Rente. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Hannover/Berlin (epd). Der Mindesteigenanteil für Pflegebedürftige in Heimen ist fast so hoch wie die im Durchschnitt ausbezahlte Rente. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil lag demnach im Jahr 2024 bei 920 Euro, im selben Jahr betrug der Rentenzahlbetrag 1154 Euro, wie aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zuerst hatte das «RedaktionsNetzwerk Deutschland» (RND/Sonntag) berichtet.
Zuletzt ist der Eigenanteil für die Pflegekosten der Antwort zufolge noch weiter gestiegen: auf 1.028 Euro im Jahr 2025 und 1104 Euro im Jahr 2026. Der tatsächliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz ist deutlich höher. Laut Verband der Ersatzkassen liegt er aktuell im Bundesdurchschnitt bei 3.245 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. In ihm sind neben der Pflege auch Unterkunft, Essen und Investitionskosten enthalten.
«Pflegebedürftigkeit frisst die Rente auf - und räumt in kürzester Zeit jedes Sparbuch leer, Menschen werden unverschuldet in die Armut gedrängt», sagte die Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag für Pflege, Evelyn Schötz, dem RND. Sie forderte, die Eigenanteile zu senken, indem die Kosten für die Pflege in einer Pflegevollversicherung komplett übernommen werden. Dafür sollten alle einzahlen - auch Bundestagsabgeordnete und Beamte.
Das Ministerium betonte in seiner Antwort, dass aus einer niedrigen gesetzlichen Altersrente nicht grundsätzlich auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden könne, da weitere Alterseinkommen nicht berücksichtigt seien. Zudem bestünden bei geringen Renten oft Ansprüche aus anderen Sicherungssystemen.