Hannover (epd). Schülerinnen und Schüler haben nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover keinen Anspruch auf einen Platz an einem Gymnasium ihrer Wahl. Entsprechende Eilanträge zweier Schülerinnen wurden von dem Gericht zurückgewiesen, wie das Verwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte (Az.: 6 B 3826/26 und 6 B 3751/26).
Die Schülerinnen wollten auf dem Rechtsweg einen Platz an ihrem Wunschgymnasium für die fünfte Klasse erstreiten. Beide hatten zuvor im regulären Losverfahren keine Zusage für die Schule im Stadtgebiet von Hannover erhalten. Aus Sicht der Richter besteht jedoch kein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen Schule, solange eine andere Schule derselben Schulform in zumutbarer Weise erreichbar ist.
Sofern ein Losverfahren ordnungsgemäß ausgeführt worden und die Kapazitäten erschöpft seien, gebe es keinen weiteren Aufnahmeanspruch, hieß es. Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.