Ein Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes offenbart Mängel beim Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland.
Hannover/Berlin (epd). Einem Rechtsgutachten zufolge sind Menschen in den meisten europäischen Ländern deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das dem «RedaktionsNetzwerk Deutschland» (Dienstag) vorliegt. Alle Länder untersagten sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen, heißt es darin laut RND. «In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote. Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben.»
Für Betroffene in Deutschland bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kolleginnen oder Kollegen belästigt würden, hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum vorgehen.
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, sagte dem RND: «Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen und besonders oft Frauen besser schützen müssen». Sie fügte hinzu: «Die Bundesregierung hat eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt. Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören - auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.»