Die Nutzung von Bus und Bahn ohne Ticket ist in Deutschland eine Straftat. Justizministerin Hubig findet, für eine Entkriminalisierung gebe es «gute Gründe». Vom Koalitionspartner und der Gewerkschaft der Polizei kommt Widerspruch.
Berlin/Osnabrück (epd). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht die Einstufung von Schwarzfahren als Straftat kritisch. «Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung», sagte sie. Hubig argumentierte, dass die Strafverfahren viele Ressourcen in der Justiz bänden, «die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten». Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) will von einer Änderung der Rechtslage aber nichts wissen.
Das «Erschleichen von Leistungen» ist im Paragrafen 265a des Strafgesetzbuches geregelt. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2024 rund 140.000 Fälle von «Beförderungserschleichung» erfasst. Kann jemand eine wegen Schwarzfahrens verhängte Geldstrafe nicht zahlen, dann kann dies zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen. Der betroffene Mensch muss also in Haft.
# Krings warnt vor steigenden Fahrpreisen
Hubig stellte in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Dienstag) die Frage: «Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?» Die schwarz-rote Koalition habe ein modernes Strafrecht vereinbart. «Das heißt für mich auch, dass wir die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu bewerten müssen», sagte die Ministerin.
Der CDU-Politiker Krings sagte der «Rheinischen Post» (Mittwoch), mit der Union werde es eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens nicht geben. Er führte an, dass Fahrkartenkontrolleure einen verdächtigen Menschen nur deshalb bis zum Eintreffen der Polizei festhalten dürften, weil Schwarzfahren eine Straftat ist. «Da Kontrollen ohne das Strafrecht keinen Sinn mehr machen würden, würde es dann natürlich viel mehr Passagiere ohne Ticket geben», sagte Krings voraus. «Um das auszugleichen, müssten die Fahrpreise für alle anderen deutlich steigen.»
# Anwaltverein findet Reform überfällig
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte Hubigs Vorstoß. «Erschleichen von Leistungen muss eine Straftat bleiben», sagte der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post»(Mittwoch). Wäre das nicht mehr so, «laufen wir Gefahr, dass es sehr vielen einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht».
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält es hingegen für überfällig, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ändern. Der soziale Nutzen der Strafbarkeit beim Fahren ohne Ticket sei zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen hoch, sagte der Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, Swen Walentowski, der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Dienstag). Verfolgt würden vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können. Das sei «ein sozialpolitischer Irrsinn», sagte Walentowski.
Im November hatte der Bundestag erstmals über Gesetzentwürfe von Grünen und Linken debattiert, die jeweils die Streichung von Paragraf 265a vorsehen. Auch in der vergangenen Wahlperiode war eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens diskutiert worden. Letztlich beschloss sich die Ampel-Koalition lediglich, die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafen zu halbieren.
Ein Beitrag von Christina Neuhaus (epd).