Das Gebäudeeffizienzplangesetz (GePG) regelt in § 9 unter anderem die Bildung von Gebäudeplanungsteams (GPT) in Kirchenkreisen. Diese sind für die Aufstellung von Gebäudeeffizienzplänen im jeweiligen Kirchenkreis zuständig. Die Gebäudeeffizienzpläne der Kirchenkreise werden für die Gebäude der Kirchengemeinden, der Kirchenverbände und des jeweiligen Kirchenkreises erstellt. Für die Gebäude der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist der Oberkirchenrat per Gesetz beauftragt, einen entsprechenden Gebäudeeffizienzplan zu beschließen.
Zu diesem Zweck hat sich auf Ebene der Landeskirche eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Arbeit aufgenommen hat. Lucas Söker von der Arbeitsstelle für Umweltfragen und Klimaschutz arbeitet in dieser mit. Anfragen an die Arbeitsgruppe schicken Sie gerne an umwelt@kirche-oldenburg.de

