Oldenburg (epd). Vor dem Oldenburger Landgericht beginnt am Mittwoch (11. Juni) der Prozess gegen einen 28-jährigen Mann, der Anfang April vergangenen Jahres einen Brandsatz gegen die Tür der Oldenburger Synagoge geworfen haben soll. Ihm wird versuchte schwere Brandstiftung vorgeworfen. Das Verfahren läuft nach Angaben des Landgerichts als Sicherungsverfahren, weil der mutmaßliche Täter vermutlich psychisch schwer erkrankt ist und zur Tatzeit schuldunfähig war. Das bedeute, dass eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. In einer solchen Klinik ist der Beschuldigte auch derzeit vorläufig untergebracht.
(Az.: 3KLS 17/25)
Einem Sprecher des Landgerichts zufolge liegt dem Gericht ein vorläufiges Gutachten über die fehlende Schuldfähigkeit des Mannes vor. Für das Verfahren sind zunächst drei Verhandlungstage angesetzt.
Am 5. April 2024 war ein Brandsatz gegen die massive Tür des jüdischen Gebetshauses in der Leo-Trepp-Straße geworfen worden. Das Feuer konnte von einem aufmerksamen Hausmeisterteam eines benachbarten Kulturzentrums schnell gelöscht werden und richtete nur leichten Schaden an. Verletzt wurde niemand. Der Anschlag hatte für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Erst nach einem Fahndungsaufruf in der TV-Serie «Aktenzeichen XY ... Ungelöst» konnte der mutmaßliche Täter im Januar in Vechta festgenommen werden.
Orte
Landgericht Oldenburg, Elisabethstraße 7, 26135 Oldenburg