30 Religionslehrkräfte aus ganz Niedersachsen haben am Freitagvormittag, 3. März, in der St. Ulrichs-Kirche in Rastede ihre Vokationsurkunden erhalten. Mit dem Gottesdienst wurden sie zur Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts beauftragt. Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker betonte in seiner Predigt die Wichtigkeit des Religionsunterrichts.
„Lehrerinnen und Lehrer begleiten Kinder und Jugendliche während einer entscheidenden Phase ihres Lebens. Als Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind sie oftmals viele Jahre dabei. Lernen Schülerinnen und Schüler sie als Wegbegleiter kennen“, sagte Mucks-Büker im Gottesdienst und fragte: „Was geben wir ihnen mit in dieser Zeit?“ Neben Zahlen, Daten, Fakten gehe es auch um das soziale Lernen. Und eben die Religion: „Religion ist Herzensbildung“, gab er den Religionslehrkräften mit auf den Weg.
Der Religionsunterricht nehme Fragen auf, suche nach Antworten, die sonst im Schulalltag so nicht wirklich vorkommen, sagte Mucks-Büker weiter. „Woher kommen wir? Wer sind wir? Was kommt nach dem Tod? Wie will ich mein Leben gestalten? – Gerade angesichts des Religionsunterrichts müssen wir uns fragen lassen, ob wir Kindern auf diese wichtigen Fragen des Lebens eine Antwort verweigern wollen.“
Im Anschluss überreichten Oberkirchenrat Mucks-Büker und Pastor Hartmut Schwarz den Lehrerinnen und Lehrern ihre Vokationsurkunden. Bei den Vokationsurkunden handelt es sich um die kirchliche Lehrerlaubnis, die Voraussetzung ist, um Evangelischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu erteilen. Diese Befähigung wird von der Konföderation Evangelischer Kirche in Niedersachsen ausgesprochen. Durch eine Vokation begleiten die evangelischen Kirche in Niedersachsen den Dienst der Religionslehrkräfte und unterstützen diese kontinuierlich durch Fortbildungs- und Beratungsangebote.
Der Religionsunterricht ist in Deutschland „gemeinsame Sache“ (res mixta) von Staat und Kirche und die Vokation ein Baustein, mit dem die evangelischen Kirchen in Niedersachsen ihre Verantwortung für den Religionsunterricht wahrnehmen. Referendarinnen und Referendare erhalten für den Vorbereitungsdienst zunächst eine befristete Unterrichtsbestätigung. Um eine Vokation zu erhalten, ist die Teilnahme an einer Vokationstagung Voraussetzung. Die Tagungen sind als religionspädagogische Fortbildungen konzipiert und enden mit einem Gottesdienst mit Verleihung der Vokationsurkunden.
Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bietet zweimal im Jahr eine Vokationstagung für 30 Religionskräfte aus ganz Niedersachsen an. Entwickelt und durchgeführt wird sie von Referentinnen und Referenten der Arbeitsstelle für Religionspädagogik (arp). Weitere Vokationstagungen in Niedersachsen werden von der Hannoverschen Landeskirche angeboten. Die Nachfrage ist sehr hoch. Es gibt stets Wartelisten.
Mehr zur Arbeitsstelle Religionspädagogik unter: www.arp-ol.de
Ein Beitrag von Kerstin Kempermann.