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Zwei Rundschreiben zum Gebäudeeffizienzplangesetz (GePG) informieren über den aktuellen Stand des Prozesses „GlaubensRäume gestalten". Das erste (Nr. 32/2025) erklärt die Ziele des Gesetzes und den Fahrplan bis zum fertigen Gebäudeeffizienzplan Ende 2027 inklusive der Übergangsregelungen für Baumaßnahmen. 

Das zweite (Nr. 42/2025) konkretisiert wichtige Details zur Umsetzung, etwa zum Denkmalschutz, zu gebäudebezogenen Personalkosten und zur Frage, wann kirchensteuerliche Mittel eingesetzt werden dürfen. 

Beide Dokumente stehen unter www.glaubensraeume-gestalten.de bei den Arbeitsmitteln zum Download bereit.