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Der Gesetzentwurf für die Pflegereform des Bundes sieht strengere Regeln für die Vergabe von Pflegegraden vor. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) befürchtet Nachteile für Pflegebedürftige.

Hannover (epd). Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niederachsen warnt vor höheren Hürden für die Einstufung von Pflegegraden ab dem kommenden Jahr. Hintergrund ist die geplante Pflegereform des Bundes.

Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, sollte deshalb schnell vor Inkrafttreten der Pflegereform handeln, sagte der Sachgebietsleiter Sozialrecht des Verbandes, Frank Rethmeier am Dienstag in Hannover. «Insbesondere könnten Menschen betroffen sein, deren Bewertung nur knapp oberhalb der derzeitigen Schwellenwerte liegt.»

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf sind ab 2027 strengere Begutachtungen sowie höhere Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 und 2 vorgesehen. Für bereits eingestufte Pflegebedürftige gebe es jedoch einen Bestandsschutz: Ein bestehender Pflegegrad solle nicht allein wegen der künftig höheren Schwellenwerte entzogen werden. «Eine Herabstufung oder Aufhebung kann aber weiterhin in Betracht kommen, wenn sich die tatsächliche Pflegesituation wesentlich verbessert hat», erläuterte Rethmeier. Zur Orientierung verweist der Verband auf seine regionalen Beratungsstellen sowie einen kostenlosen Online-Pflegegradrechner.

Das Bundesgesundheitsministerium unter Ministerin Nina Warken (CDU) hatte Anfang Juni einen Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vorgelegt. Das Papier sieht umfangreiche Sparmaßnahmen im Pflegebereich vor. Neben den höheren Schwellenwerten bei den Pflegegraden gehören dazu unter anderem Lohnkosten-Dämpfungen und reduzierte Zuschüsse. Insgesamt strebt der Bund durch das Vorhaben bis zum Jahr 2030 Einsparungen in zweistelliger Milliardenhöhe an.