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Anklagevertreter soll aus religiösen Gründen für milde Strafe bei Kindesmisshandlung plädiert haben
     
Dass gegen den Vertreter einer Staatsanwaltschaft ermittelt wird, kommt selten vor - in Oldenburg ist es jetzt der Fall. Hintergrund ist eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt.
   
Oldenburg/Osnabrück (epd). Nachdem ein Staatsanwalt vor dem Landgericht Oldenburg in einem Plädoyer aus religiösen Gründen eine milde Strafe wegen Kindesmisshandlung gefordert haben soll, wird nun straf- und disziplinarrechtlich gegen ihn ermittelt. Das strafrechtliche Verfahren werde aus Neutralitätsgründen von der Staatsanwaltschaft in Osnabrück geführt, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd).
   
Laut Generalstaatsanwaltschaft ist mittlerweile ein behördeninternes Disziplinarverfahren gegen den Anklagevertreter eingeleitet worden. Das Verfahren ruht aber, weil zwischenzeitlich auch die Strafanzeige einer Privatperson wegen Strafvereitelung im Amt eingegangen ist. Zu dem Ermittlungsverfahren sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Osnabrück, zunächst müssten die Akten ausgewertet werden, die allerdings noch nicht vollständig in Osnabrück eingetroffen seien.
   
Nach einem Bericht der Oldenburger Nordwestzeitung im Oktober soll sich der Staatsanwalt für einen 55-jährigen Familienvater eingesetzt haben, der nachweislich seine Kinder geschlagen hatte. Der Ankläger habe sich dabei auf den Bibelsatz berufen «Wer sein Kind liebt, der züchtigt es», berichtete das Blatt. Der Staatsanwalt relativierte die Taten des Familienvaters nach Angaben der Nordwestzeitung auch mit den Worten, es sei noch gar nicht so lange her, da sei das Schlagen der eigenen Kinder erlaubt gewesen. Die Vorsitzende Richterin habe fassungslos auf diese Argumente reagiert.
   
«Religiöse Begründungen gehören nicht in ein Plädoyer», erklärte daraufhin die Oldenburger Staatsanwaltschaft in einer Stellungnahme. Es dürfe kein Zweifel an staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen aufkommen. «Und schon gar nicht dürfen religiöse Erwägungen sich gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren.»
   
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Oldenburg, Matthias Hirschmann, hatte im Oktober dem epd gesagt, vor Gericht sei zu den Äußerungen zwar kein Wortprotokoll geführt worden, aber «sinnhaftig wird das nicht in Abrede gestellt». In seiner Erklärung zu dem Plädoyer schrieb er, Kinder hätten ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperverletzungen gegen Kinder seien im besonderen Maße Unrecht und dies müsse auch in einem Plädoyer deutlich werden: «Der hier vermittelte Eindruck, Gewalt als Mittel der Kindererziehung sei akzeptabel oder als Bagatellvergehen zu behandeln, ist falsch.»

 

Internet:
https://generalstaatsanwaltschaft-oldenburg.niedersachsen.de 
https://www.staatsanwaltschaft-osnabrueck.niedersachsen.dehttps>https://staatsanwaltschaft-oldenburg.niedersachsen.dehttps