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Eine Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt: Auch 15 Jahre nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets erreichen die Leistungen viele anspruchsberechtigte Kinder nicht. So werden die Mittel für soziale und kulturelle Teilhabe kaum genutzt.

Hannover/Bremen (epd). Bürokratische Hürden und unklare Zuständigkeiten bremsen einer Studie zufolge das Bildungs- und Teilhabepaket in Deutschland aus. Obwohl es sich um einen bundesrechtlich geregelten Anspruch handelt, unterscheiden sich kommunale Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren auch nach der Reform 2019 weiterhin erheblich, wie es in der am Montag veröffentlichten Auswertung der Bertelsmann Stiftung heißt. «Teilweise sind Bewilligungspraktiken schärfer, als sie das Gesetz vorsieht.» Dadurch entstünden ungleiche Teilhabe-Chancen für Kinder und Jugendliche je nachdem, wo sie aufwachsen.

Im Jahr 2025 nutzten demnach bundesweit 1,58 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, mindestens eine Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets. Am häufigsten wurde der Schulbedarf von 195 Euro jährlich abgerufen: im Schnitt von 77,8 Prozent bei den 6- bis unter 15-Jährigen und 60,3 Prozent bei Jugendlichen von 15 bis unter 18 Jahren, gefolgt vom kostenlosen gemeinschaftlichen Mittagessen mit 37,1 und 19,6 Prozent.

Niedersachsen entspricht dabei in etwa dem Bundesdurchschnitt: 78,1 Prozent und 63 Prozent nutzen hier den Zuschuss zum Schulbedarf. Bremen hat mit 77,7 und 64 Prozent ähnliche Werte. Beim Mittagessen liegt Niedersachsen leicht unter dem Schnitt: 33,5 und 14,2 Prozent nehmen diese Möglichkeit in Anspruch. Deutlich geringer sind hier die Zahlen in Bremen mit 11,4 und 7,7 Prozent.

Der Teilhabe-Betrag in Höhe von 15 Euro monatlich für soziale und kulturelle Aktivitäten erreichte laut Studie dagegen nur eine Minderheit: Bundesweit waren es 18,3 Prozent der 6- bis 14-Jährigen und 12,1 Prozent der 15- bis 17-Jährigen.

Im Ländervergleich zeigen sich laut Studie große Unterschiede beim Teilhabe-Betrag: In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der berechtigten 6- bis 14-Jährigen und knapp 48 Prozent der 15- bis 17-Jährigen die Leistung in Anspruch. In Mecklenburg-Vorpommern sind es immerhin je 38 und 26 Prozent. Auch Niedersachsen liegt mit einer Bewilligungsquote von rund 20,8 und 14,2 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, ebenso Nordrhein-Westfalen.

In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz dagegen erreicht der Teilhabe-Betrag neun von zehn anspruchsberechtigten jungen Menschen nicht. Auch Bremen liegt klar unter dem Schnitt. Hier nehmen nur 12,8 und 6,9 Prozent der Berechtigten diese Leistung in Anspruch.

«Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig», sagte die Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung, Antje Funcke. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es den Eltern, die Leistung zu beantragen.

Mit ihrer Kollegin Sarah Menne kritisierte sie, dass der Teilhabe-Betrag nicht bedarfsgerecht sei. So reichten die monatlich 15 Euro für Freizeit-, Sport- und Kulturangebote häufig nicht aus. Zugleich fehlten bundesweite Daten darüber, wie er genutzt werde.

Die Stiftung plädiert dafür, den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend zu vereinfachen. Die Leistungen sollten möglichst ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt, Zuständigkeiten gebündelt und vorhandene Informationen zwischen den Behörden digital genutzt werden, hieß es.

Das 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien mit Leistungen für Bildung und soziale Teilhabe. Dazu gehören Schulbedarf, Ausflüge, Schülerbeförderung, Mittagessen, Lernförderung sowie Angebote für soziale und kulturelle Aktivitäten.