Zum Hauptinhalt springen

Japankäfer gelten als hochgefährliche Pflanzenschädlinge. Im Sommer wurden sie am Flughafen Hannover erstmals in Niedersachsen entdeckt. Jetzt wiesen Experten die Tiere auch im Landkreis Vechta nach.

Hannover/Goldenstedt (epd). Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat im Landkreis Vechta mehrere Exemplare des Japankäfers gefunden. Damit seien die Schädlinge nach einem ersten Fund im Sommer am Flughafen Hannover bereits zum zweiten Mal in Niedersachsen nachgewiesen worden, teilte die Landwirtschaftskammer am Dienstag in Oldenburg mit. Der Japankäfer ist im Gartenbau, in der Landwirtschaft und in der Forstwirtschaft gefürchtet, da er Pflanzenbestände massiv schädigen kann. Für Menschen ist er ungefährlich.

Die Fachleute des Pflanzenschutzdienstes hätten auf einem Grundstück in der Gemeinde Goldenstedt im Kreis Vechta zunächst vier Japankäfer festgestellt, hieß es. Eine Weinpflanze habe dort die für den Schädling typischen Fraßsymptome aufgewiesen. Noch am selben Tag seien acht Lockstofffallen in der Umgebung aufgestellt worden. In einer dieser Fallen seien drei weitere Tiere gefunden worden.

Die Erkenntnisse des Pflanzenschutzdienstes deuteten darauf hin, dass im Kreis Vechta eine etablierte Population entdeckt worden sei. Die Japankäfer seien demnach dort bereits vor 2026 eingeschleppt worden. Nach bestehender EU-Verordnung müsse daher nun ein «abgegrenztes Gebiet» eingerichtet werden. Dieses besteht aus einer Befallszone mit der Größe von einem Kilometer Radius um den Fundort, sowie einer darum geschlossenen fünf Kilometer breiten Pufferzone.

Innerhalb des so ausgewiesenen Gebiets gelte es, eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, die eine weitere Ausbreitung der Tiere verhindern sollen. Dazu zählt unter anderem die Reinigung von Fahrzeugen und Geräten, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde verwendet wurden. Auch gelten ein Verbringungsverbot für Oberboden sowie Beschränkungen für die Verbringung von Pflanzen mit Erde oder Kultursubstrat aus dem abgegrenzten Gebiet heraus.

Der Japankäfer ist meldepflichtig. Trotz seiner geringen Größe von etwa acht bis elf Millimeter ist er wegen seiner prägnanten weißen Haarbüschel am Hinterleib recht gut zu erkennen. Bei einem Verdacht auf Japankäfer sollten sich Bürgerinnen und Bürger umgehend an die Fachleute des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer wenden.