Viele Bildungspolitiker und Kirchenleute aus ganz Deutschland blicken in diesem Sommer nach Niedersachsen. Denn dort wird ein neues Modell des Religionsunterrichts eingeführt, das bisher Getrenntes zusammengeführt.
Hannover (epd). Der Religionsunterricht in Deutschland ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen, weil er der einzige Unterricht ist, bei dem Religionsgemeinschaften und der Staat zusammenwirken. Der Evangelische Pressedienst (epd) stellt die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen:
Wie kam es in Deutschland zum Religionsunterricht in seiner heutigen Form?
Der Religionsunterricht in seiner heutigen Form ist eine Antwort auf die Zeit des Nationalsozialismus. Die Nazis hatten versucht, diesen Unterricht an den Schulen systematisch zu sabotieren oder durch die NS-Ideologie zu ersetzen. Deshalb stellte das Grundgesetz der Bundesrepublik im Jahr 1949 in Artikel 7 den Religionsunterricht als einziges Schulfach unter besonderen Schutz.
Danach ist Religion in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ein ordentliches Lehrfach und muss «in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften» erteilt werden. In 13 von 16 Bundesländern bildet dies die Grundlage des Religionsunterrichts, auch in Niedersachsen. Nach übereinstimmender Auffassung soll der Unterricht heute Orientierung in Lebensfragen geben, die theologischen Inhalte der jeweiligen Religionsgemeinschaft und ein kulturelles Grundverständnis vermitteln sowie religiöse Toleranz und Sprachfähigkeit ermöglichen.
Wann und für wen wird der Religionsunterricht angeboten?
Besuchen mindestens zwölf Kinder und Jugendliche einer Religionsgemeinschaft eine Schule oder mehrere benachbarte Schulen, so ist für diese ein eigener Unterricht einzurichten. Der Religionsunterricht wird nicht nur für evangelische und katholische Kinder und Jugendliche angeboten. Auch jüdische und muslimische sowie alevitische und christlich-orthodoxe Schülerinnen und Schüler können ihn in Niedersachsen erhalten. Mit diesen Religionsgemeinschaften haben auch andere Länder eine Vereinbarung über Lehrpläne, Lehrbücher und die Qualifikation der Lehrkräfte geschlossen.
Wie viele Schülerinnen und Schüler erhalten Religionsunterricht?
In Niedersachsen nahmen nach der jüngsten verfügbaren Statistik des Kultusministeriums mit Zahlen vom August 2025 an öffentlichen Schulen rund 522.000 Schülerinnen und Schüler an einem christlichen Religionsunterricht teil. Das waren 63,3 Prozent aller Kinder und Jugendlichen. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die einer der beiden großen Kirchen angehören, lag bei 49,4 Prozent. Knapp 3.700 Schülerinnen und Schüler erhielten islamischen Religionsunterricht, das waren 0,4 Prozent.
Bundesweit nahmen im Schuljahr 2023/2024 rund 3,6 Millionen Schüler der ersten zehn Klassenstufen an einem christlichen Religionsunterricht teil. Das waren 53,7 Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Die Tendenz ist sinkend. Verlässliche bundesweite Zahlen für die Oberstufe existieren nicht.
Was machen Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht wünschen?
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind zur Teilnahme am Unterricht in Werte und Normen verpflichtet. In der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium und im Kolleg können sie stattdessen auch das Fach Philosophie, sofern es an der Schule eingerichtet ist, wählen.
Wie sieht das neue Fach Christliche Religion in Niedersachsen aus?
Die bisherigen Fächer Evangelische und Katholische Religion werden in Zukunft in Niedersachsen allmählich durch das neue Fach Christliche Religion ersetzt. Die bisherige Trennung nach Konfessionen entfällt. Damit übernehmen die beiden großen Kirchen nach eigenen Angaben zum ersten Mal in Deutschland gemeinsam die Verantwortung für den Religionsunterricht. Die Inhalte des Faches werden von den evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern gemeinsam festgelegt.
Evangelische oder katholische Lehrkräfte unterrichten auch Schülerinnen und Schüler, die zur jeweils anderen Konfession zählen.
Das Fach ist grundsätzlich offen für weitere Interessierte ohne konfessionelle Anbindung. Das neue Fach soll von August an in den Klassen 1 bis 10 schrittweise eingeführt werden, zunächst verpflichtend in den Jahrgängen 1 und 5.
Gab es auch bisher schon einen konfessionsübergreifenden Unterricht?
Seit 1998 kann in Niedersachsen der Religionsunterricht konfessionell kooperativ erteilt werden. Es wurden also evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet, weil beispielsweise die Gruppen einer Konfession sonst zu klein gewesen wären. Beim konfessionell kooperativen Unterricht wird der Lehrplan oder das Kerncurriculum der Konfession genutzt, der die Lehrkraft angehört. Das Modell des konfessionell-kooperativen Unterrichts wird mit dem neuen Fach nun weiterentwickelt und auf eine neue Grundlage gestellt.
Warum gehen einzelne Bundesländer einen Sonderweg?
Ausnahmen von Artikel 7 des Grundgesetzes gibt es in den Ländern Bremen, Berlin und Brandenburg. In Bremen übernahm der Staat schon 1823 die Federführung beim Religionsunterricht, um den Streit zwischen Lutheranern und Calvinisten zu befrieden. 1949 erwirkte Bremen im Grundgesetz eine Ausnahme zu Artikel 7: die «Bremer Klausel». Danach findet Artikel 7 in denjenigen Bundesländern keine Anwendung, in denen 1949 bereits eine andere landesrechtliche Regelung bestand. Somit ist Religion in Bremen heute zwar ein ordentliches Lehrfach, aber nicht bekenntnisgebunden.
Auf die Bremer Klausel berief sich 1949 auch Berlin. Dort ist Religion kein ordentliches Lehrfach, sondern nur ein freiwilliges Zusatzfach der Religionsgemeinschaften. Nach der Wiedervereinigung bezog sich Brandenburg ebenfalls auf die Bremer Klausel und etablierte anstelle des klassischen Religionsunterrichtes das staatlich organisierte Fach «Lebensgestaltung-Ethik-Religion» (LER) für alle Schülerinnen und Schüler.
Was passiert in Hamburg?
In Hamburg verfolgte die evangelische Kirche in den frühen 1990er-Jahren ein interreligiöses Modell, indem sie Muslime und Aleviten bei der Gestaltung des Religionsunterrichtes einbezog. Seit 2014 beteiligen sich auch die jüdischen Gemeinden. 2022 kam die katholische Kirche hinzu. Rechtlich steht dieses Modell auf dem Boden von Artikel 7.3 des Grundgesetzes.