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Leer/Hannover/Berlin (epd). Zwei Kandidaten bewerben sich um das Präsidentenamt der Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer. Das kirchenleitende Moderamen schlägt für den Leitungsposten Oberkirchenrat Martin Heimbucher aus Hannover und Oberkirchenrat Werner Weinholt aus Berlin vor, wie die Evangelisch-reformierte Kirche am Mittwoch mitteilte. Der Nachfolger von Kirchenpräsident Jann Schmidt soll am 21. Juni bei einer Sondersitzung der Gesamtsynode in Emden gewählt werden. Schmidt tritt im Oktober in den Ruhestand.

Martin Heimbucher ist seit 2007 Theologischer Referent der Union Evangelischer Kirchen (UEK) im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover. Er ist den Angaben zufolge insbesondere mit dem innerprotestantischen Dialog befasst. Zuvor war er sieben Jahre lang Pastor der Evangelisch-reformierten Gemeinde in Eddigehausen bei Göttingen. Der 57-jährige promovierte Theologe ist in Kassel aufgewachsen. Er studierte in Göttingen und Mainz und absolvierte sein Vikariat in der Lippischen Kirche, wo er auch als Gemeindepastor tätig war.

Werner Weinholt leitet bei der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr mit Sitz in Berlin das Büro von Militärbischof Martin Dutzmann. Der 43-jährige promovierte Theologe war in der Lippischen Landeskirche vier Jahre lang als Gemeindepastor in Bösingfeld bei Detmold tätig, hieß es. Sein erstes Leitungsamt übernahm er von 2006 bis 2008 als Superintendent des Kirchenkreises Bösingfeld. In dieser Zeit gehörte er auch der Lippischen Landessynode an. Seit 2008 ist er für die Evangelische Militärseelsorge tätig und engagiert sich besonders in der seelsorgerlichen Begleitung von Soldaten, die aus dem Auslandseinsatz zurückkehren.

Zur Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer gehören rund 185.000 Mitglieder in 146 Gemeinden zwischen Ostfriesland und dem Allgäu. Die neu gewählte Synode der Kirche kommt den Angaben zufolge am 22. und 23. Mai zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Bis zum 23. Mai können die Synodalen auch die Liste für die Wahl zum Kirchenpräsidenten um weitere Namen ergänzen. Es habe im Vorfeld auch Gespräche mit mehreren Frauen gegeben, sagte Preuß. Sie hätten jedoch alle eine Kandidatur abgelehnt.

Der reformierten Kirchenverfassung zufolge muss der Kirchenpräsident zwingend mit seinem 65. Geburtstag in den Ruhestand treten. Für alle anderen Mitarbeiter der Kirche, auch die Pastoren, gelten die gesetzlichen Rentenregelungen. Sie müssen bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Pläne, die Verfassung anzupassen, waren im vergangenen Jahr gescheitert.