Monatliche Sitzung
Dem Gemeinsamen Kirchenausschuss gehören die fünf Mitglieder des Oberkirchenrates und sechs Mitglieder der oldenburgischen Synode an. Der Bischof führt den Vorsitz, der stellvertretende Vorsitz liegt beim Präsidenten der Synode, der Kraft Amtes Mitglied des GKA ist. Die weiteren fünf synodalen Vertreterinnen und Vertreter wurden von der Synode gewählt, davon sind zwei Theologinnen oder Theologen. Die nichttheologischen Synodalen stellen die kleinstmögliche Mehrheit aller synodalen Mitglieder des Gemeinsamen Kirchenausschusses.
Der GKA tagt einmal im Monat und entscheidet dabei unter anderem über die Besetzung von Pfarrstellen, insofern sie nicht durch Gemeindewahl zu besetzen sind, die Berufung der Kreispfarrerinnen und -pfarrern oder die Berufung von Arbeitsgruppen zur laufenden Bearbeitung von Aufgaben, die für das Leben der Kirche wichtig sind.
Darüber hinaus obliegt dem GKA die Vorbereitung der Synodentagungen und die Beratung der Gesetzesentwürfe, die Gesetzgebung in Eilfällen oder die Bewilligung dringender Ausgaben unabhängig von den Vorgaben des Haushaltsplans.
Mitglieder des Gemeinsamen Kirchenausschusses
Zusätzlich zu Synodenpräsident Chris Schellstede, der qua Amt Mitglied des GKA ist, wurden auf der konstituierenden Tagung der 50. Synode Anfang März 2026 als synodale Mitglieder in den GKA gewählt:
Nichttheologische Mitglieder: Claudia Reetz (Berufene), Petra Holzapfel-Sperling (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land) und Ina von Deetzen (Kirchenkreis Ammerland)
sowie als theologische Mitglieder: Pfarrerin Anke Stalling (Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven) und Kreispfarrerin Birte Wielage (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land).
Darüber hinaus gehören dem Gemeinsamen Kirchenausschuss an:
Bischof Thomas Adomeit sowie die vier Mitglieder des Oberkirchenrates: Oberkirchenrätin Gudrun Mawick, Oberkirchenrat Lars Dede, Oberkirchenrat Sebastian Groß und Oberkirchenrat Hauke Smoor.
