Seelsorger*in für den Kirchlichen Dienst in Polizei und Zoll
Evangelische Kirche in Oldenburg
Ab dem 1. November 2026 ist die Pfarrstelle für die Seelsorge in Polizei und Zoll im uneingeschränkten Dienstverhältnis (100%) zu besetzen.
Der Kirchliche Dienst in Polizei und Zoll (KDPZ) ist eine Einrichtung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Mit seinen aktuell fünf Seelsorgenden in unterschiedlichen Regionen ist er für die seelsorgliche Begleitung der Mitarbeitenden der Polizei Niedersachsen und des Zolls im Bereich des Bundeslands Niedersachsen zuständig. Die Dienststelle in Hannover verfügt über zwei Verwaltungsangestellte.
Der/die Inhaber*in ist Pfarrer*in der Evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg mit Dienstsitz in Oldenburg und wird zugleich mit 50% an die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen beurlaubt. Er/sie ist für den Bereich der Polizeidirektion Oldenburg und zusätzlich Ostfriesland verantwortlich und übernimmt zugleich Aufgaben für den weiteren Bereich der Konföderation.
Aufgabenbeschreibung
Ihre Aufgaben:
- Betreuung und Begleitung der Mitarbeitenden in Polizei und Zoll.
- Erteilung des berufsethischen Unterrichts an der Polizeiakademie Niedersachsen (Schwerpunkt ist der Studienstandort Oldenburg).
- Einsatzbegleitung und Einsatznachsorge.
- Entwicklung eigener Formate der berufsethischen und psychosozialen Fortbildung für die Polizei und den Zoll.
- Planung und Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen.
- Förderung der Kommunikation zwischen Kirche und Polizei/Zoll.
- Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen in der Polizei- und Zollseelsorge in ökumenischer Weite
Voraussetzungen
- Wir erwarten:
- Theologische Kompetenz und hohes Interesse an ethischen Fragestellungen in den Handlungsfeldern der Polizei und des Zolls.
- eine abgeschlossene Ausbildung in PSNV-E (z.B. SbE; Bausteine 1 bis 4) oder die Bereitschaft, diese im ersten Jahr des Dienstes nachzuholen.
- mehrjährige Erfahrung in seelsorglichen und/oder beratenden Tätigkeiten.
- Bereitschaft zu hoher Mobilität und Dienstreisen innerhalb Niedersachsens, auch mit eigenem PKW (Fahrerlaubnis Klasse B).
- Hohe kommunikative Kompetenz; Kooperations- und Teamfähigkeit.
- Sensibilität für das Ausbalancieren kirchlichen Wirkens in einem behördlichen Bereich.
- Wenn Sie in einer Gliedkirche der EKD anstellungsfähig sind freuen wir uns über eine Bewerbung in Form einer zusammengefassten PDF-Datei bis zum 31. August 2026, an Dezernat1@kirche-oldenburg.de
- Für Bewerber*innen aus Gliedkirchen der EKD die nicht Mitglieder der Konföderation sind, gehört ein Auswahlgespräch am 03. September 2026 zum Verfahren.
Mitglied in einer evangelischen Landeskirche
Wir bieten
Wir bieten:
- Pfarrpersonen eine Besoldung nach A13 (Niedersachsen), ab der 12. Erfahrungsstufe nach A14.
- Supervision, weiterführende Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Kollegiale Begleitung in der Fachkonferenz Seelsorge
- Teilnahme an der betrieblichen Gesundheitsförderung (Hansefit)
- Möglichkeit des Dienstradleasings
Kontakt zum Arbeitgeber
Evangelische Kirche in Oldenburg
Philosophenweg 1
26121 Oldenburg
Deutschland
Frau Tanja Bödeker