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Hannover (epd). Trotz der Corona-Pandemie haben die niedersächsischen Justizbehörden im Jahr 2020 gemeinnützige Organisationen insgesamt rund 5.235.000 Euro an Geldauflagen zugewiesen. Das sind rund 82.000 Euro weniger als im Vorjahr, wie das niedersächsische Justizministerium am Freitag mitteilte. Ob dieser Rückgang mit der Pandemie zusammenhänge, könne derzeit noch nicht bewertet werden, hieß es.

 

 

 

Knapp 1,4 Mio. Euro wurden Einrichtungen des allgemeinen Sozialwesens zugewiesen, etwa 754.000 Euro kamen Hilfseinrichtungen für beeinträchtigte Kinder zugute, gut 836.000 Euro der allgemeinen Jugendhilfe. Wie in den Vorjahren floss die größte Summe der Zuweisungen an die Stiftung Opferhilfe (rund 451.000 Euro), die zweitgrößte Summe (rund 181.000 Euro) ging an das Kinderhospiz Löwenherz.

 

 

 

Gerichte und Staatsanwaltschaften können Strafverfahren bei dem Vorwurf eines Vergehens unter Auflagen einer Zahlung einstellen. Bei Verbrechen ist dies nicht möglich. Welche gemeinnützige Einrichtung das Geld erhalten soll, entscheiden die zuständigen Richterinnen oder Staatsanwälte. Bleiben die Zahlungen ganz oder teilweise aus, wird das Verfahren fortgesetzt. Außerdem kann eine Geldauflage bei einer Verurteilung auch Teil einer Bewährungsauflage sein.

 

 

 

An Auflagenzuweisungen interessierte gemeinnützige Einrichtungen können die Aufnahme in ein landesweites Verzeichnis beantragen. Die Eintragung ist keine Voraussetzung für die Zuweisung von Geldauflagen. Das Verzeichnis informiert Gerichte und Staatsanwaltschaften allerdings über das bestehende Interesse an der Zuweisung von Auflagenzahlungen.