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Wilhelmshaven/Oldenburg/Berlin (epd). Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und der Naturschutzbund Deutschland haben Widerspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des LNG-Terminals in Wilhelmshaven eingelegt. Der Widerspruch richte sich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg, wie eine Sprecherin der Verbände am Freitag in Berlin bestätigte. Sollte die Oldenburger Behörde den Widerspruch zurückweisen, wollen die Umweltschützer vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen.

 

 

 

In Wilhelmshaven hat der Regelbetrieb bereits begonnen und auch aus Lubmin fließt bereits testweise Erdgas in das deutsche Netz. Am Freitag (20. Januar) erreichte ein weiterer schwimmender LNG-Terminal, die «Höegh Gannet», Brunsbüttel. Dort soll im Februar der Regelbetrieb aufgenommen werden. Im Stader Nordhafen erfolgte am selben Tag der erste Rammstoß für ein weiteres LNG-Terminal.

 

 

 

Die Umweltverbände riefen die Politik auf, die Anzahl neuer Anlagen stark zu beschränken und die gesetzlichen Grundlagen zu überarbeiten. «Ein Ende der Gasmangellage ist in Sicht, umso weniger sinnvoll wirkt die überdimensionierte neue Infrastruktur für flüssiges Gas an unseren Küsten», sagte der Präsident des Naturschutzbundes, Jörg-Andreas Krüger. Das Beschleunigungsgesetz zum Aufbau von LNG-Terminals müsse auf den Prüfstand.

 

 

 

Der Vorsitzende des Naturschutzbundes, Olaf Bandt, ergänzte: «Der Betrieb des LNG-Terminals ist mit den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes nicht vereinbar.» Die Laufzeit bis zum Jahr 2043 widerspreche der schon ab dem Jahr 2030 nötigen Umstellung auf grünen Wasserstoff. Anders als häufig unterstellt, könnten die schwimmenden LNG-Terminals nicht problemlos auf Wasserstoff umgestellt werden. Darum sollten die Genehmigungen in ihrer jetzigen Form nicht bestehen bleiben.