Hannover/Oldenburg (epd). Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, einem Syrer den vollen Flüchtlingsschutz zu gewähren, ist beim Niedersächsischen Flüchtlingsrat mit Genugtuung registriert worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte dem heute 30-jährigen Mann, der trotz seines bereits abgeleisteten Wehrdienstes mit einer neuerlichen Einberufung in die syrische Armee rechnete, zuvor nur den sogenannten subsidiären Schutz gewährt. Dieser beschränkt unter anderem die Möglichkeit des Familiennachzuges.
Das Verwaltungsgericht sprach dem Syrer in der vergangenen Woche dagegen den höheren Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu (Az 2 A 5162/16). Ihm drohe bei einer Rückkehr mit großer Wahrscheinlichkeit Verfolgung.
Dem Flüchtlingsrat zufolge hat sich die Entscheidungspraxis des BAMF bei Syrern in den vergangenen Monaten deutlich verschärft. Hätten 2015 noch nahezu alle Flüchtlinge aus diesem Land den vollen Schutz erhalten, werde vielen von ihnen inzwischen nurmehr der subsidiäre Schutzstatus zugesprochen.
«Die Folge ist, dass viele Betroffene den Klageweg gehen müssen», sagte der Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, Kai Weber. Allein beim Verwaltungsgericht Osnabrück seien 550 solcher Klagen von Syrern anhängig, bundesweit seien es mehr als 28.000. Der verweigerte Familiennachzug trage auch zu neuen Toten auf dem Mittelmeer bei, da Familienangehörige keine andere Perspektive als die gefährliche Flucht in einem Boot sähen, fügte Weber hinzu.
Die Änderung der Entscheidungspraxis sei allein politisch motiviert, um den Familiennachzug zu begrenzen, sagte Weber: «Wir hoffen jetzt, dass auch die anderen niedersächsischen Verwaltungsgerichte bald die dort liegenden Fälle entscheiden.»